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[SN] Verbeamtung in h. D. mit nicht-konsekutiven Master?
IchScholzeJetzt:
Hallo,
ich habe einen akkreditierten, nicht-konsekutiven Master-Abschluss (120 ECTS falls das relevant sein sollte). Einen Bachelor habe ich nicht - die Zugangsvoraussetzungen zum Master waren andere.
Kann man damit in SN in den h. D. verbeamtet werden? Aus § 16 SächsBG entnehme ich, dass lediglich ein für die jeweilige Laufbahn geeignetes, mit einem Mastergrad abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegen muss. Über Art und Umfang lese ich dort nichts.
Demnach müsste die Bildungsvoraussetzung erfüllt sein oder übersehe ich etwas?
Sleyana:
Aus dem was du uns hier als Informationsquelle präsentiert hast würde ich sagen JA.
Es gibt ja z.B. für die Zulassung zum Studium auch mehrere Anlaufstellen die sich komplett unterscheiden. Abitur, Fachhochschulreife, Ausbildung + Berufskolleg und alle führen auch zu einem Ziel. Und je nach Schule unterscheidet sich auch wieder der Inhalt oder (wie du es beschrieben hast) Art und Umfang. Und mir ist kein Abschluss in D bekannt der nicht in den anderen BL anerkannt wird.
Im Zweifelsfall ist es immer gut auch an der Stelle nachzufragen :) Fragen kostet nix und wer nicht fragt bleibt dumm :>
IchScholzeJetzt:
Das wäre ja insofern interessant, als dass die Anforderungen an ein „wiss. Hochschulstudium“ i. S. d. Entgeltordnungen von z. B. TV-L oder TVöD-VKA bei den sächsischen Beamten nicht so streng sind. Im bayrischen Leistungslaufbahngesetz liest es sich genauso - Hauptsache „Masterabschluss“, kein „mindestens 6 Semester“ usw.
Also scheint, was das angeht, eine A13h und aufwärts eher möglich zu sein als eine E13 bei Tarifbeschäftigten.
calmac:
Insofern er anerkannt wird!
WasDennNun:
Ich denke die meisten solcher Master sind halt nicht für die jeweilige Laufbahn geeignet und fallen deswegen raus.
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