Autor Thema: Stufe nach internen Stellenwechsel  (Read 3087 times)

miky1666

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Stufe nach internen Stellenwechsel
« am: 25.09.2022 23:56 »
Hallo,
ich habe mich intern aus dem wissenschaftlichen Bereich auf eine Stelle im Verwaltungsbereich beworben und wechsele dann von EG10 in eine EG11. Ich bin nun schon in der EG10S5. Bekomme ich nun „Anspruch“ auf die EG11S5? Es wurde aus der Verwaltung schon die EG11S4 angekündigt da es sich bei der Tätigkeit um eine gänzlich andere handele als vorher. Somit wäre die Erfahrungsstufe eigentlich sogar nur mit EG11S3 einzugruppieren.
Das würde natürlich für mich keinen Sinn machen. Stimmt das oder liegt die Personalabteilung falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe 🙂

WasDennNun

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Antw:Stufe nach internen Stellenwechsel
« Antwort #1 am: 26.09.2022 06:00 »
Sofern es sich nicht um eine Neueinstellung handelt, sondern nur um ein Arbeitsplatzwechsel, mit ggfl. einen Änderungsarbeitsvertrag, redet deine Personalstelle Bullshit.
Denn es ist dann eine normale Höhergruppierung, die von der eg10s5 zur eg11s5 führt.

Also lasse sie ankündigen, was sie wollen, im Zweifel wird ein Zweizweiler des zuständigen Richters sie eines besseren belehren.


JesuisSVA

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Antw:Stufe nach internen Stellenwechsel
« Antwort #2 am: 26.09.2022 06:20 »
Der Arbeitgeber könnte es nur dann als Einstellung ausgestalten, wenn ein bisher befristetes Arbeitsverhältnis endet und ein neues im Anschluss daran begründet würde. Dann müsste er aber auch das beendete Arbeitsverhältnis vollständig abrechnen, ein Zeugnis erstellen, Urlaub abgelten…

JC83

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Antw:Stufe nach internen Stellenwechsel
« Antwort #3 am: 26.09.2022 08:00 »
Hallo,
ich habe mich intern aus dem wissenschaftlichen Bereich auf eine Stelle im Verwaltungsbereich beworben und wechsele dann von EG10 in eine EG11. Ich bin nun schon in der EG10S5. Bekomme ich nun „Anspruch“ auf die EG11S5? Es wurde aus der Verwaltung schon die EG11S4 angekündigt da es sich bei der Tätigkeit um eine gänzlich andere handele als vorher. Somit wäre die Erfahrungsstufe eigentlich sogar nur mit EG11S3 einzugruppieren.
Das würde natürlich für mich keinen Sinn machen. Stimmt das oder liegt die Personalabteilung falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe 🙂

Guten Morgen,

da bekommt man geistigen Sprühstuhl ob der Äußerung deiner PR.

Frage: Hast du aktuell einen unbefristeten Vertrag?

Wenn ja, siehe 1. Antwort, falls nein siehe 2. Antwort:

Ebenfalls wenn nein, wundert mich dann aber, dass sie dir die Stufe 4 "genehmigen" wollen.


miky1666

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Antw:Stufe nach internen Stellenwechsel
« Antwort #4 am: 26.09.2022 09:20 »
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnellen konstruktiven Antworten.
Zu den Fragen:

Zitat
Hast du aktuell einen unbefristeten Vertrag?

Ebenfalls wenn nein, wundert mich dann aber, dass sie dir die Stufe 4 "genehmigen" wollen.

Ja, ich habe einen unbefristeten Vertrag.

Stufe 4 wäre eine "Entgegenkommen" der PA,... "es wäre eigentlich nicht möglich..., aber wir würden auf Stufe 4 mitgehen..."

Zitat
Sofern es sich nicht um eine Neueinstellung handelt, sondern nur um ein Arbeitsplatzwechsel, mit ggfl. einen Änderungsarbeitsvertrag, redet deine Personalstelle Bullshit.
Denn es ist dann eine normale Höhergruppierung, die von der eg10s5 zur eg11s5 führt.

Also lasse sie ankündigen, was sie wollen, im Zweifel wird ein Zweizweiler des zuständigen Richters sie eines besseren belehren.
Es handelt sich um einen Wechsel von einer Stelle in der Lehre in eine Stelle in der Verwaltung in der Technik, ebenfalls unbefristet. Alles die gleiche Dienststelle.   

Zitat
Der Arbeitgeber könnte es nur dann als Einstellung ausgestalten, wenn ein bisher befristetes Arbeitsverhältnis endet und ein neues im Anschluss daran begründet würde. Dann müsste er aber auch das beendete Arbeitsverhältnis vollständig abrechnen, ein Zeugnis erstellen, Urlaub abgelten…

Wie schon ein paar Zeilen obendrüber geschrieben, ich befinde mich in einem unbefristeten AV und es wäre nur ein interner Wechsel auf eine andere Stelle mit einem komplett neuen Aufgabengebiet. Dies wird von der PA als Begründung für die Stufe 3 oder 4 genannt.

Vielen Dank an alle  ;)

JC83

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Antw:Stufe nach internen Stellenwechsel
« Antwort #5 am: 26.09.2022 09:53 »

Stufe 4 wäre eine "Entgegenkommen" der PA,... "es wäre eigentlich nicht möglich..., aber wir würden auf Stufe 4 mitgehen..."

Dann gehe zur PA und frage doch bitte nach der Rechtsgrundlage dieser Einschätzung hinsichtlich Stufenzuordnung - die natürlich absoluter Quatsch ist.

Das Ganze ist eigentlich nicht zu fassen.

miky1666

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Antw:Stufe nach internen Stellenwechsel
« Antwort #6 am: 26.09.2022 11:12 »
Für den Fall das die PA sich weigert: Vertrag mit EG11S4 erstmal unterschreiben und dann im Anschluss es über den Richter regeln lassen oder laufe ich dann Gefahr durch ein Akzeptieren bzw. Unterschreiben des Vertrags es hinterher nicht mehr ändern zu können?

Es gibt bei uns mehrere Dinge die "unfassbar" sind...  ;)

E15TVL

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Antw:Stufe nach internen Stellenwechsel
« Antwort #7 am: 26.09.2022 14:16 »
Im AV/Änderungsvertrag wird die Stufe doch sowieso nicht ausgewiesen?! Und die Angabe der Entgeltgruppe wäre auch nur deklaratorischer Natur.

Aber ja: Lass dir die Tätigkeiten der EG 11 übertragen und verweise auf § 17 Abs. 4 TV-L sollte das Entgelt am Ende des Monats nicht stimmen.

JC83

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Antw:Stufe nach internen Stellenwechsel
« Antwort #8 am: 26.09.2022 15:13 »
Für den Fall das die PA sich weigert: Vertrag mit EG11S4 erstmal unterschreiben und dann im Anschluss es über den Richter regeln lassen oder laufe ich dann Gefahr durch ein Akzeptieren bzw. Unterschreiben des Vertrags es hinterher nicht mehr ändern zu können?

Es gibt bei uns mehrere Dinge die "unfassbar" sind...  ;)

Gebe der HR ruhig auch den Hinweis auf § 17 Abs. 4 TV-L und die Höhergruppierungsmatrix hier auf der Seite.