Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufe nach internen Stellenwechsel
miky1666:
Hallo,
ich habe mich intern aus dem wissenschaftlichen Bereich auf eine Stelle im Verwaltungsbereich beworben und wechsele dann von EG10 in eine EG11. Ich bin nun schon in der EG10S5. Bekomme ich nun „Anspruch“ auf die EG11S5? Es wurde aus der Verwaltung schon die EG11S4 angekündigt da es sich bei der Tätigkeit um eine gänzlich andere handele als vorher. Somit wäre die Erfahrungsstufe eigentlich sogar nur mit EG11S3 einzugruppieren.
Das würde natürlich für mich keinen Sinn machen. Stimmt das oder liegt die Personalabteilung falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe 🙂
WasDennNun:
Sofern es sich nicht um eine Neueinstellung handelt, sondern nur um ein Arbeitsplatzwechsel, mit ggfl. einen Änderungsarbeitsvertrag, redet deine Personalstelle Bullshit.
Denn es ist dann eine normale Höhergruppierung, die von der eg10s5 zur eg11s5 führt.
Also lasse sie ankündigen, was sie wollen, im Zweifel wird ein Zweizweiler des zuständigen Richters sie eines besseren belehren.
JesuisSVA:
Der Arbeitgeber könnte es nur dann als Einstellung ausgestalten, wenn ein bisher befristetes Arbeitsverhältnis endet und ein neues im Anschluss daran begründet würde. Dann müsste er aber auch das beendete Arbeitsverhältnis vollständig abrechnen, ein Zeugnis erstellen, Urlaub abgelten…
JC83:
--- Zitat von: miky1666 am 25.09.2022 23:56 ---Hallo,
ich habe mich intern aus dem wissenschaftlichen Bereich auf eine Stelle im Verwaltungsbereich beworben und wechsele dann von EG10 in eine EG11. Ich bin nun schon in der EG10S5. Bekomme ich nun „Anspruch“ auf die EG11S5? Es wurde aus der Verwaltung schon die EG11S4 angekündigt da es sich bei der Tätigkeit um eine gänzlich andere handele als vorher. Somit wäre die Erfahrungsstufe eigentlich sogar nur mit EG11S3 einzugruppieren.
Das würde natürlich für mich keinen Sinn machen. Stimmt das oder liegt die Personalabteilung falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe 🙂
--- End quote ---
Guten Morgen,
da bekommt man geistigen Sprühstuhl ob der Äußerung deiner PR.
Frage: Hast du aktuell einen unbefristeten Vertrag?
Wenn ja, siehe 1. Antwort, falls nein siehe 2. Antwort:
Ebenfalls wenn nein, wundert mich dann aber, dass sie dir die Stufe 4 "genehmigen" wollen.
miky1666:
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnellen konstruktiven Antworten.
Zu den Fragen:
--- Zitat ---Hast du aktuell einen unbefristeten Vertrag?
Ebenfalls wenn nein, wundert mich dann aber, dass sie dir die Stufe 4 "genehmigen" wollen.
--- End quote ---
Ja, ich habe einen unbefristeten Vertrag.
Stufe 4 wäre eine "Entgegenkommen" der PA,... "es wäre eigentlich nicht möglich..., aber wir würden auf Stufe 4 mitgehen..."
--- Zitat ---Sofern es sich nicht um eine Neueinstellung handelt, sondern nur um ein Arbeitsplatzwechsel, mit ggfl. einen Änderungsarbeitsvertrag, redet deine Personalstelle Bullshit.
Denn es ist dann eine normale Höhergruppierung, die von der eg10s5 zur eg11s5 führt.
Also lasse sie ankündigen, was sie wollen, im Zweifel wird ein Zweizweiler des zuständigen Richters sie eines besseren belehren.
--- End quote ---
Es handelt sich um einen Wechsel von einer Stelle in der Lehre in eine Stelle in der Verwaltung in der Technik, ebenfalls unbefristet. Alles die gleiche Dienststelle.
--- Zitat ---Der Arbeitgeber könnte es nur dann als Einstellung ausgestalten, wenn ein bisher befristetes Arbeitsverhältnis endet und ein neues im Anschluss daran begründet würde. Dann müsste er aber auch das beendete Arbeitsverhältnis vollständig abrechnen, ein Zeugnis erstellen, Urlaub abgelten…
--- End quote ---
Wie schon ein paar Zeilen obendrüber geschrieben, ich befinde mich in einem unbefristeten AV und es wäre nur ein interner Wechsel auf eine andere Stelle mit einem komplett neuen Aufgabengebiet. Dies wird von der PA als Begründung für die Stufe 3 oder 4 genannt.
Vielen Dank an alle ;)
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