Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufe nach internen Stellenwechsel
JC83:
--- Zitat von: miky1666 am 26.09.2022 09:20 ---
Stufe 4 wäre eine "Entgegenkommen" der PA,... "es wäre eigentlich nicht möglich..., aber wir würden auf Stufe 4 mitgehen..."
--- End quote ---
Dann gehe zur PA und frage doch bitte nach der Rechtsgrundlage dieser Einschätzung hinsichtlich Stufenzuordnung - die natürlich absoluter Quatsch ist.
Das Ganze ist eigentlich nicht zu fassen.
miky1666:
Für den Fall das die PA sich weigert: Vertrag mit EG11S4 erstmal unterschreiben und dann im Anschluss es über den Richter regeln lassen oder laufe ich dann Gefahr durch ein Akzeptieren bzw. Unterschreiben des Vertrags es hinterher nicht mehr ändern zu können?
Es gibt bei uns mehrere Dinge die "unfassbar" sind... ;)
E15TVL:
Im AV/Änderungsvertrag wird die Stufe doch sowieso nicht ausgewiesen?! Und die Angabe der Entgeltgruppe wäre auch nur deklaratorischer Natur.
Aber ja: Lass dir die Tätigkeiten der EG 11 übertragen und verweise auf § 17 Abs. 4 TV-L sollte das Entgelt am Ende des Monats nicht stimmen.
JC83:
--- Zitat von: miky1666 am 26.09.2022 11:12 ---Für den Fall das die PA sich weigert: Vertrag mit EG11S4 erstmal unterschreiben und dann im Anschluss es über den Richter regeln lassen oder laufe ich dann Gefahr durch ein Akzeptieren bzw. Unterschreiben des Vertrags es hinterher nicht mehr ändern zu können?
Es gibt bei uns mehrere Dinge die "unfassbar" sind... ;)
--- End quote ---
Gebe der HR ruhig auch den Hinweis auf § 17 Abs. 4 TV-L und die Höhergruppierungsmatrix hier auf der Seite.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version