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Aufstieg in den gehobenen Dienst

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Hain:

--- Zitat von: Organisator am 27.09.2022 09:27 ---
--- Zitat von: Hain am 27.09.2022 09:21 ---Es geht um den Aufstieg, nicht um den erstmaligen Erwerb der Laufbahnbefähigung - für den Aufstieg von der Laufbahngruppe I in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist in Niedersachsen der Lehrgang erfolgreich zu absolvieren, der gleichzeitig auch der Lehrgang für den A II ist.

--- End quote ---

Wie gesagt - interessant. Ich kenn es so, dass die Aufstiegsbeamten zum gD-Studium geschickt werden, zusammen mit den Laufbahnanwärtern. Darüber hinaus kenne ich auch den Fall, dass die Aufstiegs-Angestellten zum Laufbahnstudium geschickt werden (was deutlich aufwändiger ist, als "nur" der Angestelltenlehrgang II).

Wie wird denn in deinem Fall begründet, dass die Beamten-Lehrgangsteilnehmer ohne Bachelor-Abschluss dennoch die Laufbahnbefähigung erhalten? Gibt es Laufbahnprüfungen?

--- End quote ---

Wie begründet? Das ist so in § 12 der APVO geregelt 350 Stunden Aufstiegslehrgang am Studieninstitut + 6 Monat berufspraktische Tätigkeit am Arbeitsplatz.

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