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Aufstieg in den gehobenen Dienst

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gadda96:
Guten Morgen zusammen,

welche Möglichkeiten gibt es alles um von dem mittleren in den gehobenen Verwaltungsdienst zu kommen?

Hain:

--- Zitat von: gadda96 am 26.09.2022 11:38 ---Guten Morgen zusammen,

welche Möglichkeiten gibt es alles um von dem mittleren in den gehobenen Verwaltungsdienst zu kommen?

--- End quote ---

Viele verschiedene, das hängt vom Bundesland und der Fachrichtung ab. Im TVöD Thread ist die Frage nicht passend aufgehoben, dort gibt es keinen mittleren und gehobenen Dienst.

Organisator:

--- Zitat von: gadda96 am 26.09.2022 11:38 ---Guten Morgen zusammen,

welche Möglichkeiten gibt es alles um von dem mittleren in den gehobenen Verwaltungsdienst zu kommen?

--- End quote ---

Die Voraussetzungen der BLV erfüllen und einen entsprechenden Dienstposten bekommen.

Heskey:
Guten Tag Gadda96,

da du die Frage hier stellst bist du vermutlich in einer Kommune angestellt und dort in der Verwaltung tätig? Hast du eine Verwaltungsausbildung?

Der klassische Weg für Verwaltungsangestellte in Kommunen ist der Weg über den Angestelltenlehrgang II. Dieser wird oft von den AG gefördert. Für den Angestelltenlehrgang II werden unterschiedliche Vorerfahrungen gefordert.

Natürlich wäre es auch möglich die Voraussetzungen für den ehemals „gehobenen Dienst“ auf anderem Wege zu erwerben. Ich vermute darauf willst du aber nicht hinaus.

Organisator:

--- Zitat von: Heskey am 26.09.2022 13:40 ---Guten Tag Gadda96,

da du die Frage hier stellst bist du vermutlich in einer Kommune angestellt und dort in der Verwaltung tätig? Hast du eine Verwaltungsausbildung?

Der klassische Weg für Verwaltungsangestellte in Kommunen ist der Weg über den Angestelltenlehrgang II. Dieser wird oft von den AG gefördert. Für den Angestelltenlehrgang II werden unterschiedliche Vorerfahrungen gefordert.

Natürlich wäre es auch möglich die Voraussetzungen für den ehemals „gehobenen Dienst“ auf anderem Wege zu erwerben. Ich vermute darauf willst du aber nicht hinaus.

--- End quote ---

Der Angestelltenlehrgang II eröffnet keine Möglichkeit um in den gehobenen Dienst zu kommen. Er ist ausschließlich für Tarifbeschäftigte hilfreich.

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