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Aufstieg in den gehobenen Dienst

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gadda96:
Meine frage rührt daher, da ich die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht habe und derzeit Berufsbegleitend den VLII in Abendform absolviere. Da mir aufgrund einer nicht bestandenen Hausarbeit (inkl einmaliger Widerholungsversuch) die Exmatrikulation droht suche ich derzeit nach anderen alternativen in den Gehobenen Dienst zu kommen. Bezüglich der Exmatrikulation befindet ich mich gerade mit meinem Anwalt in einer Rechtsstreitigkeit, da die Benotung meiner Auffassung nach nicht gerechtfertig war.

Ich bitte um hilfreiche Tipps, da mich die Aussicht keine beruflichen perspektiven mehr zu haben stück für stück mehr richtung Depression treibt.

JesuisSVA:
Seit wann eröffnet der ALII/VLII den Zugang zum gehobenen Dienst?

Bob Kelso:

--- Zitat von: JesuisSVA am 26.09.2022 14:00 ---Seit wann eröffnet der ALII/VLII den Zugang zum gehobenen Dienst?

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Soviel zu den Lehrinhalten des besuchten Kurses von gadda96!

Heskey:

--- Zitat von: Organisator am 26.09.2022 13:46 ---
--- Zitat von: Heskey am 26.09.2022 13:40 ---Guten Tag Gadda96,

da du die Frage hier stellst bist du vermutlich in einer Kommune angestellt und dort in der Verwaltung tätig? Hast du eine Verwaltungsausbildung?

Der klassische Weg für Verwaltungsangestellte in Kommunen ist der Weg über den Angestelltenlehrgang II. Dieser wird oft von den AG gefördert. Für den Angestelltenlehrgang II werden unterschiedliche Vorerfahrungen gefordert.

Natürlich wäre es auch möglich die Voraussetzungen für den ehemals „gehobenen Dienst“ auf anderem Wege zu erwerben. Ich vermute darauf willst du aber nicht hinaus.

--- End quote ---

Der Angestelltenlehrgang II eröffnet keine Möglichkeit um in den gehobenen Dienst zu kommen. Er ist ausschließlich für Tarifbeschäftigte hilfreich.

--- End quote ---

Ich weiß, dass es hier im Forum oft darum geht zu zeigen, dass man sich rechtlich korrekt nach wissenschaftlichen Anforderungen ausdrücken kann (oft damit einhergehend andere herabzusetzen, mit welchem persönlichen Interesse auch immer…).

Ich möchte dem Fragesteller bestmöglich weiterhelfen und seine Frage bezieht sich offensichtlich auf den „Aufstieg“ von den EG<9B zu den EG9B bis 12, welche umgangssprachlich oft noch als gehobener Dienst bezeichnet werden (auch wenn dies natürlich rechtlich nicht korrekt ist).

Es müsste in einigen Bundesländern die Möglichkeit geben als „anderer Bewerber“ mit Angestelltenlehrgang II in den gehobenen Dienst kommen. Aber ihr werdet schon Recht haben mit euren Äußerungen, danke für die Belehrungen.

Eukalyptus:

--- Zitat von: gadda96 am 26.09.2022 13:58 ---...

Ich bitte um hilfreiche Tipps, da mich die Aussicht keine beruflichen perspektiven mehr zu haben stück für stück mehr richtung Depression treibt.

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Wie wäre es mit einem (Fern-)Studium? Zwar vermutlich anspruchsvoller als der ALII, dennoch eröffnet das Perspektiven auch außerhalb des jetzigen Arbeitsplatzes.

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