Hallo,
ich bin neu hier und habe da mal eine Frage zum Garantiebetrag.
Ich werde rückwirkend zum 01.03.2019 höhergruppiert von E6 Stufe 4 in E8.
Da ich zum 01.05.2019 in Stufe 4 gekommen bin, habe ich mir überlegt, dass ich mich erst zum 01.06.2019 höhergruppieren lasse, weil ich dann in E8 Stufe 3 komme und dann, nach drei Jahren in Stufe 4.
Bei einer Höhergruppierung zum 01.03.2019 würde ich in Stufe 2 kommen. Dann wäre ich 2 Jahre in Stufe 2 und käme dann zum 01.03.2021 in Stufe 3.
Ich denke, dass ich mit der ersten Variante finanziell besser dran bin. Stimmt das?
Dann zum Garantiebetrag: Berechnet sich der Garantiebetrag nach dem Bruttoentgelt oder nach dem Nettoentgelt bzw. wird der Garantiebetrag auf das Bruttoentgelt oder auf das Nettoentgelt raufgeschlagen?
Vielen Dank schon mal für eure Mühe.