Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel im TVL zu neuer Stelle EG
Ella22:
Hallo,
ich habe zum 01.09 meine Stelle innerhalb des TV-L gewechselt (keine Kündigung , Wechsel von einer Behörde zur anderen).
Ich hatte vorher eine 6 S4 halbe Stelle und bis vor 1,5 Jahren parallel hierzu eine 9b S3, halbe Stelle.
Die neue Stelle war ausgeschrieben als die Entgeltzahlung erfolgt bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L.
Mir wurde dann gesagt, dass ich in die 9b S2 zunächst eingestuft werde, da ich nicht 5 Jahre Erfahrung im entsprechenden Bereich habe ( in der Ausschreibung als: Bewerber mit mind. 5 Jahre Erfahrung werden vorrangig berücksichtigt) und der Aufgabenbereich sei so komplex.
Nach 3-6 Monaten würde ich in die 10 S1 kommen und nach ca. 1-1,5 Jahren dann in die 11 S1.
Ich habe dies, obwohl ich mich zunächst schlechter Stelle so hingenommen, da ich damit erst überfordert war - nun frage ich mich aber, ob dies so okay ist. Und nachdem ich dort nun seit dem 01.09 arbeite, kommen mir immer mehr Zweifel, ob dies so okay ist. Der Mitarbeiter, der zusammen mit der Leitung über meine Eingruppierung mit mir gesprochen hat, ist nicht mehr da. Und bevor ich dies anspreche ohne eine Grundlage, denke ich ist hier zu fragen eine gute Möglichkeit.
Bisher habe ich auch nur ein Schreiben über die Höhergruppierung bekommen und noch keinen Vertrag mit den neuen Stunden usw.
Ich freue mich über eine Rückmeldung :) und vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
JesuisSVA:
Eine Höhergruppierung führt stets mindestens in Stufe 2.
Albeles:
Ich bin weit weg davon ein Experte zu sein, aber soweit ich weiß, wird bei einer Höhergruppierung immer mindestens die Stufe 2 gewährt und somit kann Stufe 1 auf gar keinen Fall hinkommen. Zu dem Rest kann ich leider nichts fachkundiges beitragen. Kommt mir aber trotzdem irgendwie komisch vor. Hätte jetzt eher mit einer EG niedriger gerechnet, also EG 10 bis die Voraussetzung der 5 Jahre erfüllt ist. Wobei bevorzugt behandelt ist für mich aber kein wirkliches Kriterium, das es mit der 11 nicht direkt klappen sollte. Oder ich habe das falsch Interpretiert.
Wo stellst Du dich denn schlechter? EG 6 S4 ~3105€....... EG 9b S2 ~ 3277€
Du hast doch nur noch die EG 6/4, oder irre ich mich gerade?
LG Albeles
Ella22:
--- Zitat von: Albeles am 27.09.2022 14:52 ---Ich bin weit weg davon ein Experte zu sein, aber soweit ich weiß, wird bei einer Höhergruppierung immer mindestens die Stufe 2 gewährt und somit kann Stufe 1 auf gar keinen Fall hinkommen. Zu dem Rest kann ich leider nichts fachkundiges beitragen. Kommt mir aber trotzdem irgendwie komisch vor. Hätte jetzt eher mit einer EG niedriger gerechnet, also EG 10 bis die Voraussetzung der 5 Jahre erfüllt ist. Wobei bevorzugt behandelt ist für mich aber kein wirkliches Kriterium, das es mit der 11 nicht direkt klappen sollte. Oder ich habe das falsch Interpretiert.
Wo stellst Du dich denn schlechter? EG 6 S4 ~3105€....... EG 9b S2 ~ 3277€
Du hast doch nur noch die EG 6/4, oder irre ich mich gerade?
LG Albeles
--- End quote ---
Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung bzgl. der Stufe.
Vielleicht kann mir ja noch jemand helfen bzgl. meiner aktuellen Eingruppierung der 9b, ob das so in Ordnung ist. Ich weiß auch nicht richtig auf welcher Grundlage das entschieden wurden.
Denn ich dachte, wenn ich auf einer Stelle sitze , bekomme ich auch die Entgeltgruppe - oder kann man sich mit dieser Formulierung, die in den meisten Ausschreibungen bis zu EG 11 immer rausreden. Eigentlich doch nicht, da die Täötigkeitsbeschreibung doch die EG festlegt ?
JesuisSVA:
Stellen sind tariflich unbeachtlich und über die Eingruppierung entscheidet niemand, denn Tarifbeschäftigte sind eingruppiert, und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen aufgrund der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Da nicht nur keine hinreichenden, sondern überhaupt keine Angaben dazu gemacht wurden, kann es diesbezüglich auch keine Einschätzung geben.
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