Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel im TVL zu neuer Stelle EG
Ella22:
--- Zitat von: JesuisSVA am 27.09.2022 18:56 ---Stellen sind tariflich unbeachtlich und über die Eingruppierung entscheidet niemand, denn Tarifbeschäftigte sind eingruppiert, und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen aufgrund der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Da nicht nur keine hinreichenden, sondern überhaupt keine Angaben dazu gemacht wurden, kann es diesbezüglich auch keine Einschätzung geben.
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Vielen Dank für deine Antwort - ich kann dieser nicht ganz folgen - was dies für meine Fall bedeutet.
Dies bedeutet doch eigentlich, dass ich doch gleich auf in die 11 kommen müsste, da sich meine Aufgaben ja nicht mehr ändern. Ich werde eingearbeitet und kann noch nicht alles, aber das ist doch bei fast jedem Jobwechsel so,
Welche Angaben benötigst du für eine Einschätzung, kann gerade nicht ganz folgen.
JesuisSVA:
Aus der Sachverhaltsschilderung geht eine gleichbleibende auszuübende Tätigkeit nicht hervor.
Um eine Einschätzung zur Eingruppierung zu treffen, bedarf es grundsätzlich der hinreichenden Schilderung der auszuübenden Tätigkeit in Arbeitsvorgänge im Tarifsinne geteilt mit deren jeweiligen Zeitanteilen.
Isie:
Wenn dir die Tätigkeiten, die zur EG 11 führen, übertragen wurden und du in der Entgeltordnung ggf. geforderte persönliche Voraussetzungen erfüllst, bist du in EG 11 eingruppiert. In einer Ausschreibung genannte persönliche Voraussetzungen, die in der Entgeltordnung nicht gefordert werden, sind für die Eingruppierung irrelevant.
Wenn dir zunächst nur ein Teil des Aufgabenbereichs übertragen wurde, ist es denkbar, dass sich daraus eine niedrigere Eingruppierung ergibt.
Albeles:
Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung bzgl. der Stufe.
Vielleicht kann mir ja noch jemand helfen bzgl. meiner aktuellen Eingruppierung der 9b, ob das so in Ordnung ist. Ich weiß auch nicht richtig auf welcher Grundlage das entschieden wurden.
Denn ich dachte, wenn ich auf einer Stelle sitze , bekomme ich auch die Entgeltgruppe - oder kann man sich mit dieser Formulierung, die in den meisten Ausschreibungen bis zu EG 11 immer rausreden. Eigentlich doch nicht, da die Täötigkeitsbeschreibung doch die EG festlegt ?
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Hier mal die Höhergruppierungsmatrix: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
Du musst jede Zwischenstufe auch mitnehmen. Heißt in deinem Fall folgendes.
E6/4 > E7/4 > E8/3 > E9a/2 > E9b/2....danch dann E10/2 und später E11/2. Vorausgesetzt das mit den kleineren EG´s ist überhaupt rechtens. Die Stufenlaufzeit beginnt immer wieder bei null nach der HG.
Was nach 1,5 Jahren in der 10/2 schädlich wäre. Da Du nach 2 Jahren automatisch in die 10/3 kommst und von da in die 11/3 bei einer HG. Heißt zwar erstmal ~ 130€ Verlust pro Monat für 1/2 Jahr, danach aber 1,5 Jahre ~270€ mehr Gehalt durch eine spätere HG.
Wobei ja überhaupt im Raum steht, ob Du nicht schon direkt in 11/2 kannst wenn Dir die Aufgaben dafür schon übertragen werden.
Isie:
@Ella22: Anhand der Tätigkeitsbeschreibung sollte es möglich sein, die zutreffende Entgeltgruppe zu ermitteln. Eine Ausschreibung, in der als Entgeltgruppe "bis zu E 11" genannt ist, ist für die Eingruppierung nicht relevant. Für die Eingruppierung ist maßgebend, welche Tätigkeiten dir tatsächlich übertragen wurden und welche der in der Entgeltordnung beschriebenen Tätigkeitsmerkmale dadurch erfüllt werden.
--- Zitat von: Isie am 27.09.2022 20:05 ---Wenn dir die Tätigkeiten, die zur EG 11 führen, übertragen wurden und du in der Entgeltordnung ggf. geforderte persönliche Voraussetzungen erfüllst, bist du in EG 11 eingruppiert. In einer Ausschreibung genannte persönliche Voraussetzungen, die in der Entgeltordnung nicht gefordert werden, sind für die Eingruppierung irrelevant.
Wenn dir zunächst nur ein Teil des Aufgabenbereichs übertragen wurde, ist es denkbar, dass sich daraus eine niedrigere Eingruppierung ergibt.
--- End quote ---
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