Autor Thema: Vom mD in den gD  (Read 5549 times)

FairBeam

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Vom mD in den gD
« am: 27.09.2022 16:35 »
Hallo zusammen,

ich bin aktuell Beamter im mittleren Dienst (A6m) Bundesebene und werde zum 01.01.2023 auf Lebenszeit verbeamtet.

Da ich voraussichtlich im Frühjahr 2023 ein Bachelorstudium abschließen werde und möglichst schnell in den gD aufsteigen möchte, wollte ich in Erfahrung bringen, inwiefern mir dies nach Abschluss des Studium möglich ist?

Innerhalb meiner Behörde ist Stand jetzt nicht davon auszugehen, dass mir nach Studienabschluss eine höherwertige Tätigkeit aus dem Bereich des gehobenen Dienstes zugeordnet wird, weswegen ich mich gerne auf externe Stellen in anderen Bundesbehörden bewerben möchte. Nun meine Frage: Ist es möglich, eine gD Stelle extern zu bekleiden, auf welcher ich dann meine 18-monatige Hauptberufliche Tätigkeit sammeln kann, um dann das Einstiegsamt A9g übertragen zu bekommen und während der 18-Monate noch nach A6m, A7 etc. besoldet zu werden? Was ist hier die übliche gängige Praxis?

LG und vielen Dank!

Organisator

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Antw:Vom mD in den gD
« Antwort #1 am: 27.09.2022 16:46 »
Hallo zusammen,

ich bin aktuell Beamter im mittleren Dienst (A6m) Bundesebene und werde zum 01.01.2023 auf Lebenszeit verbeamtet.

Da ich voraussichtlich im Frühjahr 2023 ein Bachelorstudium abschließen werde und möglichst schnell in den gD aufsteigen möchte, wollte ich in Erfahrung bringen, inwiefern mir dies nach Abschluss des Studium möglich ist?

Innerhalb meiner Behörde ist Stand jetzt nicht davon auszugehen, dass mir nach Studienabschluss eine höherwertige Tätigkeit aus dem Bereich des gehobenen Dienstes zugeordnet wird, weswegen ich mich gerne auf externe Stellen in anderen Bundesbehörden bewerben möchte. Nun meine Frage: Ist es möglich, eine gD Stelle extern zu bekleiden, auf welcher ich dann meine 18-monatige Hauptberufliche Tätigkeit sammeln kann, um dann das Einstiegsamt A9g übertragen zu bekommen und während der 18-Monate noch nach A6m, A7 etc. besoldet zu werden? Was ist hier die übliche gängige Praxis?

LG und vielen Dank!

Die übliche Praxis ist genau so wie von dir beschrieben. auf gD Stelle bewerben (egal wo), gD Stelle bekommen, Zeit für die Laufbahnbefähigung und Erprobungszeit "bestehen", Urkunde erhalten.

FairBeam

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Antw:Vom mD in den gD
« Antwort #2 am: 27.09.2022 16:48 »
Lieben Dank für die schnelle Antwort! Damit kann ich dann gut leben :)

ABCDE

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Antw:Vom mD in den gD
« Antwort #3 am: 27.09.2022 21:10 »
Hallo zusammen,

ich bin aktuell Beamter im mittleren Dienst (A6m) Bundesebene und werde zum 01.01.2023 auf Lebenszeit verbeamtet.

Da ich voraussichtlich im Frühjahr 2023 ein Bachelorstudium abschließen werde und möglichst schnell in den gD aufsteigen möchte, wollte ich in Erfahrung bringen, inwiefern mir dies nach Abschluss des Studium möglich ist?

Innerhalb meiner Behörde ist Stand jetzt nicht davon auszugehen, dass mir nach Studienabschluss eine höherwertige Tätigkeit aus dem Bereich des gehobenen Dienstes zugeordnet wird, weswegen ich mich gerne auf externe Stellen in anderen Bundesbehörden bewerben möchte. Nun meine Frage: Ist es möglich, eine gD Stelle extern zu bekleiden, auf welcher ich dann meine 18-monatige Hauptberufliche Tätigkeit sammeln kann, um dann das Einstiegsamt A9g übertragen zu bekommen und während der 18-Monate noch nach A6m, A7 etc. besoldet zu werden? Was ist hier die übliche gängige Praxis?

LG und vielen Dank!

Die übliche Praxis ist genau so wie von dir beschrieben. auf gD Stelle bewerben (egal wo), gD Stelle bekommen, Zeit für die Laufbahnbefähigung und Erprobungszeit "bestehen", Urkunde erhalten.

Wenn du die Zitierfunktion nicht genutzt hättest, hätte ich gar nicht gewusst, worauf du dich beziehst.

Asperatus

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Antw:Vom mD in den gD
« Antwort #4 am: 28.09.2022 18:30 »
Die übliche Praxis ist genau so wie von dir beschrieben. auf gD Stelle bewerben (egal wo), gD Stelle bekommen, Zeit für die Laufbahnbefähigung und Erprobungszeit "bestehen", Urkunde erhalten.

Ich wäre da nicht ganz so optimistisch.

Das von dir angestrebte Verfahren ist die "Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung oder einer Hochschulausbildung" nach § 24 BLV. Dazu müsstest du zunächst Beamter auf Lebenszeit sein (ergibt sich aus dem eingschlägigen Kommentar von Leppek), also deine dreijährige beamtenrechtliche Probezeit absolviert haben, sofern es keine Gründe gibt, diese zu verkürzen.

Das Verfahren ist in der Regel nur in der eigenen Behörde möglich. Würdest du dich bei einer anderen Behörde auf eine gD-Stelle bewerben, müssten diese dich in deinem Falle für die Übergangszeit auf eine mD-Planstelle setzen. Diese ist im Zweifelsfalle nicht vorhanden oder man scheut den Aufwand. Grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht, aber es würde viel Willen von der aufnehmenden Behörde erfordern und mir ist kein Praxisfall bekannt. Wenn jemand einen kennt, berichte er gern davon.

Zusätzlich zur 18-monatigen Zeit kommt noch eine sechsmonatige Bewährungszeit hinzu.

Im Ergebnis geht es grundsätzlich nur in deiner Behörde und du musst min. die Probezeit beendet haben plus zwei Jahre gD-Tätigkeiten ausüben, während du statusrechtlich im mD bleibst.

BalBund

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Antw:Vom mD in den gD
« Antwort #5 am: 28.09.2022 18:35 »
Das Verfahren ist in der Regel nur in der eigenen Behörde möglich. Würdest du dich bei einer anderen Behörde auf eine gD-Stelle bewerben, müssten diese dich in deinem Falle für die Übergangszeit auf eine mD-Planstelle setzen. Diese ist im Zweifelsfalle nicht vorhanden oder man scheut den Aufwand. Grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht, aber es würde viel Willen von der aufnehmenden Behörde erfordern und mir ist kein Praxisfall bekannt. Wenn jemand einen kennt, berichte er gern davon.

Bei den Sicherheitsbehörden ist es möglich und mittlerweile auch schon öfter vorgekommen. Hintergrund ist, dass z.B. die Nachrichtendienste per Haushalt 2.000+ Planstellen in allen Laufbahnen bekommen haben vor einige Jahren, teilweise sind davon bis heute nicht einmal 50% besetzt, weil Sicherheitsüberprüfungen und Auswahlverfahren dort nochmal länger dauern, als im öD ohnehin schon üblich.

Aber ansonsten gilt, was Aspartus sagt, es ist absolut nicht die Regel.

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Antw:Vom mD in den gD
« Antwort #6 am: 28.09.2022 19:47 »
Würdest du dich bei einer anderen Behörde auf eine gD-Stelle bewerben, müssten diese dich in deinem Falle für die Übergangszeit auf eine mD-Planstelle setzen. Diese ist im Zweifelsfalle nicht vorhanden oder man scheut den Aufwand. Grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht, aber es würde viel Willen von der aufnehmenden Behörde erfordern und mir ist kein Praxisfall bekannt. Wenn jemand einen kennt, berichte er gern davon.

Was spräche denn dagegen, den Beamten auf eine gD-Planstelle zu setzen? Unterwertige Besetzung ist doch erlaubt.

Amtsschimmel

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Antw:Vom mD in den gD
« Antwort #7 am: 28.09.2022 20:40 »
Meines Erachtens nach nicht laufbahnübergreifend.
Würdest du dich bei einer anderen Behörde auf eine gD-Stelle bewerben, müssten diese dich in deinem Falle für die Übergangszeit auf eine mD-Planstelle setzen. Diese ist im Zweifelsfalle nicht vorhanden oder man scheut den Aufwand. Grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht, aber es würde viel Willen von der aufnehmenden Behörde erfordern und mir ist kein Praxisfall bekannt. Wenn jemand einen kennt, berichte er gern davon.

Was spräche denn dagegen, den Beamten auf eine gD-Planstelle zu setzen? Unterwertige Besetzung ist doch erlaubt.

BalBund

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Antw:Vom mD in den gD
« Antwort #8 am: 28.09.2022 22:06 »
Was spräche denn dagegen, den Beamten auf eine gD-Planstelle zu setzen? Unterwertige Besetzung ist doch erlaubt.

Schon alleine der Umstand, dass im Falle der Feststellung der Nichteignung kein Amt der höheren Laufbahn übertragen werden könnte.

Die Systematik des §24 BLV erfordert einen Verbleib im statusrechtlichen Amt, hier mithin einen mit mindestens A6 bewerteten Dienstposten. Auf diesen würde der nicht bewährte Beamte sodann zurückfallen und wieder aktiv ausüben.

FairBeam

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Antw:Vom mD in den gD
« Antwort #9 am: 13.10.2022 09:57 »
Erst einmal vielen Dank für alle Antworten!

Dann scheint es ja doch nicht ganz so einfach zu sein. Was würdet ihr mir empfehlen, wie ich vorgehen soll?

Mein Studium schließe ich voraussichtlich im Frühjahr 2023 ab. Die Probezeit ist mit Ablauf des 31.12.2022 vorbei. Ich bin also ab 01.01.2023 auf Lebenszeit verbeamtet. In meiner aktuellen Behörde könnte ich dann mal (nach Abschluss des Studiums) auf die Personalabteilung zu gehen und mal nach der Chance fragen, bezüglich eines Aufstiegs in den gehobenen Dienst. Eine externe Bewerbung scheidet dann ja eher aus, wie ich den Antworten entnehmen konnte.

Wenn mir allerdings keine Chancen (auch nicht für die nächsten Jahre in Aussicht gestellt werden) bin ich denke ich auch finanziell einfach dazu gezwungen, mich auf eine gD TB Stelle extern zu bewerben und mich dann entlassen zu lassen..

Organisator

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Antw:Vom mD in den gD
« Antwort #10 am: 13.10.2022 10:05 »
Wie von dir beschrieben - rechtzeitig viele Leute ansprechen, insbesondere in deinem Personalbereich. Ansonsten ist zwar der interne Aufstieg häufiger als über externe Bewerbungen, versuchen würde ich beides trotzdem.

Bastel

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Antw:Vom mD in den gD
« Antwort #11 am: 13.10.2022 10:23 »
Wie von dir beschrieben - rechtzeitig viele Leute ansprechen, insbesondere in deinem Personalbereich. Ansonsten ist zwar der interne Aufstieg häufiger als über externe Bewerbungen, versuchen würde ich beides trotzdem.

Genau, dem ÖD wird nicht mehr die Bude eingerannt. Einfach mal probieren.