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Frage zu Eingruppierung(IT) versus Vorbemerkungen des allg. Teil der TV-L EGO

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Jürgen23:
Ähh...ja danke für deinen nette Hinweis meines Unwissens/Unverständnis welcher der Grund war mich hier ans Forum zu wenden...

my two pence
Jürgen

WasDennNun:

--- Zitat von: Jürgen23 am 29.09.2022 11:56 ---Vielen lieben Dank für eure Antworten!
Diese Irrelevanz der Tätigkeitsmerkmale der resultierenden niederen Eingruppierung kann ich wohl akzeptieren, würde es aber auch gerne verstehen. Gibt es dazu ein Urteil oder Kommentartext?
Weil eigentlich bedeutet es, dass wenn ich eine Person dringend einstellen möchte, die die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt schreib ich in dem Entgeltbereich eine Gruppe höher aus z.b. E13 und kann dann über die Vorbemerkungen den "nicht umfassend qualifizierten Menschen" in die E12 einstellen. War das der die Absicht der Tarifparteien?

LG
Jürgen

--- End quote ---
Was soll das heißen, ich schreibe eine Gruppe höher aus?

Du hast Tätigkeiten, die gemacht werden müssen, für die ein Mensch eingestellt werden muss.
Du stellst fest, welche Arbeitsvorgänge das sind und stellst damit fest, in welcher EG diese Tätigkeiten eingruppiert sind.
Soweit klar, oder?

Dann kommt jemand und bekommt diese Tätigkeiten der EGX übertragen.
Soweit auch klar?

Dann stellt man fest, dass die Voraussetzung in der Person von diesem jemand nicht erfüllt ist.
Und dann greift  Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4, was bedeutet, das die Person in die EGX-1 eingruppiert ist.
Denn EGX ist ja komplett unabhängig von der Person.

Isie:

--- Zitat von: Jürgen23 am 29.09.2022 11:56 ---Vielen lieben Dank für eure Antworten!
Diese Irrelevanz der Tätigkeitsmerkmale der resultierenden niederen Eingruppierung kann ich wohl akzeptieren, würde es aber auch gerne verstehen. Gibt es dazu ein Urteil oder Kommentartext?
Weil eigentlich bedeutet es, dass wenn ich eine Person dringend einstellen möchte, die die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt schreib ich in dem Entgeltbereich eine Gruppe höher aus z.b. E13 und kann dann über die Vorbemerkungen den "nicht umfassend qualifizierten Menschen" in die E12 einstellen. War das der die Absicht der Tarifparteien?

LG
Jürgen

--- End quote ---

In den Beiträgen von JesuisSVA und WasDennNun ist schon alles gesagt. Mit den Suchbegriffen TV-L, Eingruppierung und Nichterfüllung persönliche Voraussetzungen findest du einige Aufsätze zu der Thematik, die sich zwar meistens auf den TVöD beziehen, aber inhaltlich auch auf den TV-L zutreffen.

Deine Idee, dass der Arbeitgeber eine Entgeltgruppe höher ausschreibt, um dadurch die gewünschte Entgeltgruppe zu erreichen, wäre schlimmstenfalls eine absichtliche Falschanwendung der tariflichen Bestimmungen oder bestenfalls eine irrtümliche. Ein Personaler, der so etwas macht, begeht entweder Betrug an seinem Arbeitgeber oder hat keine Ahnung von Tarifrecht und ist eine Fehlbesetzung auf seinem Arbeitsplatz.

WasDennNun:

--- Zitat von: Isie am 30.09.2022 11:59 ---
--- Zitat von: Jürgen23 am 29.09.2022 11:56 ---Vielen lieben Dank für eure Antworten!
Diese Irrelevanz der Tätigkeitsmerkmale der resultierenden niederen Eingruppierung kann ich wohl akzeptieren, würde es aber auch gerne verstehen. Gibt es dazu ein Urteil oder Kommentartext?
Weil eigentlich bedeutet es, dass wenn ich eine Person dringend einstellen möchte, die die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt schreib ich in dem Entgeltbereich eine Gruppe höher aus z.b. E13 und kann dann über die Vorbemerkungen den "nicht umfassend qualifizierten Menschen" in die E12 einstellen. War das der die Absicht der Tarifparteien?

LG
Jürgen

--- End quote ---

In den Beiträgen von JesuisSVA und WasDennNun ist schon alles gesagt. Mit den Suchbegriffen TV-L, Eingruppierung und Nichterfüllung persönliche Voraussetzungen findest du einige Aufsätze zu der Thematik, die sich zwar meistens auf den TVöD beziehen, aber inhaltlich auch auf den TV-L zutreffen.

Deine Idee, dass der Arbeitgeber eine Entgeltgruppe höher ausschreibt, um dadurch die gewünschte Entgeltgruppe zu erreichen, wäre schlimmstenfalls eine absichtliche Falschanwendung der tariflichen Bestimmungen oder bestenfalls eine irrtümliche. Ein Personaler, der so etwas macht, begeht entweder Betrug an seinem Arbeitgeber oder hat keine Ahnung von Tarifrecht und ist eine Fehlbesetzung auf seinem Arbeitsplatz.

--- End quote ---
Oder ist willens übertariflich zu bezahlen um die Stellen zu besetzen und kürzt halt die Verfahrenswege ab 8)

E15TVL:
Und wenn der AN clever ist, macht der den Spaß 2-3 Jahre mit und macht dann ein auf „sonstigen Beschäftigten“ und kassiert die nächsthöhere EG? Dürfte machbar sein.

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