Der Bemessungssatz der Beihilfe beträgt für die beihilfeberechtigte Person 70 Prozent, wenn zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind (§ 46 Abs. 3 S. 1 BBhV). Kinder sind berücksichtigungsfähig, wenn sie beim Familienzuschlag der beihilfeberechtigten Person nach dem Besoldungs- und Versorgungsrecht berücksichtigungsfähig sind (§ 4 Abs. 2 S. 1 BBhV). Die Aussage des Maklers kann ich also nicht teilen.
Ein Teil der Beiträge zur privaten Pflegeversicherung wird von der Versicherung für sogenannte Altersrückstellungen verwendet. Dies dient dazu, dass die Beiträge einigermaßen stabil bleiben, obwohl die Leistungen mit dem Alters steigen. Die Rückstellungen werden grundsätzlich nicht ausgewiesen und sind rein versicherungsintern. Je später man eine private Pflegeversicherung abschließt, desto höher wird der Beitrag sein, weil die Versicherung weniger Zeit hat, diese Rückstellungen zu bilden. Um das zu vermeiden, kann man bereits bevor man verbeamtet und somit beihilfeberechtigt wird, eine (große) Anwartschaftversicherung für die private Plfegeversicherung abschließen. Damit sichert man sich einerseits den momentanen Gesundheitszustand, denn je älter man wird, desto mehr Krankheiten hat man und desto eher wird man Risikozuschläge zahlen müssen oder ganz abgelehnt werden. Andererseits werden dann schon Altersrückstellungen gebildet mittels der Beiträge zur Anwartschaftversicherung. Wenn du beispielsweise mit 20 Jahren eine Anwartschaftversicherung abschließt, aber erst mit 30 Jahren verbeamtet und beihilfeberechtigt wirst, zahlt zu dann nur Beträge in der Höhe, als wenn du noch 20 Jahre wärst.
Die Frage, ob es sich lohnt, verbeamtet zu werden, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die jeder selbst für sich entscheiden muss und pauschal nicht beantwortet werden kann.