Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung
Adelheid:
Achso, demnach dürfte ich im Monatsdurchschnitt aber dann nicht über 130 Stunden kommen.
Was ja dann doch bedeutet, dass der TVöDK sein eigenes Arbeitszeitgestz macht. Oder vielleicht habe ich ja auch einen Knoten im Hirn. ;D
WasDennNun:
--- Zitat von: Adelheid am 30.09.2022 11:49 ---Achso, demnach dürfte ich im Monatsdurchschnitt aber dann nicht über 130 Stunden kommen.
Was ja dann doch bedeutet, dass der TVöDK sein eigenes Arbeitszeitgestz macht. Oder vielleicht habe ich ja auch einen Knoten im Hirn. ;D
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TVöDK ist kein Gesetz
und klar kann zugunsten der Tarifvertrag Änderungen beschließen,
wir haben ja auch keine Wochenarbeitszeit von 48h, sondern tariflich was anderes geregelt.
Adelheid:
Genau, schreiben wir einfach in den Tarifvertrag, dass Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdiensten bis zu 54 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Was ja auch Sinn macht in Zeiten von Fachkräfte Mangel. Da spart man sich doch gleich ein paar Köpfe....
WasDennNun:
--- Zitat von: Adelheid am 30.09.2022 12:22 ---Genau, schreiben wir einfach in den Tarifvertrag, dass Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdiensten bis zu 54 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Was ja auch Sinn macht in Zeiten von Fachkräfte Mangel. Da spart man sich doch gleich ein paar Köpfe....
--- End quote ---
Wenn es nicht gegen das Arbeitsschutzgesetz verstößt, dann spricht nichts dagegen.
Adelheid:
Im Arbeitsschutzgesetz stehen doch 48 Stunden pro Woche !?
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