Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Wöchentliche Arbeitszeit Opt Out Regelung

<< < (2/6) > >>

Adelheid:
Opt Out vom Arbeitszeitgesetz:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitszeit-143-opt-out-7-abs2a-und-7-arbzg_idesk_PI13994_HI1427308.html

JesuisSVA:
Derlei ist doch in § 45 BT-K/§ 7.1 TVÖD-K geregelt.

Adelheid:
Danke,
Also wenn ich das Beamten Deutsch jetzt richtig interpretiere, dürfen die 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden, auch nicht durch Bereitschaftsdienste.
Bei Teilzeit, je nach Teilzeitanteil anteilig ?
24 Stunden Dienste sind aber sehr wohl zulässig, je nach Arbeitspensum, einfach ausgedrückt. Wer soll das denn beurteilen ? Bei uns sieht so ein Dienst reell so aus: Arbeitsbeginn 7:45 Uhr, kleine Frühstückspause gegen 10:30 Uhr, Pause 13:00 Bis 15:00 Uhr. Ausser in den Pausen ist das Arbeitspensum von 7:45 Uhr bis 22:00 100 Prozent. Zwischen 22:00 und 8:00 Uhr 50 bis 80 Prozent Auslastung.

Und von diesem Opt Out hat hier noch nie jemand was gehört ?

https://aerztestellen.aerzteblatt.de/de/redaktion/arbeitszeit-als-arzt-opt-out-regelung-ruhezeiten

JesuisSVA:

--- Zitat von: Adelheid am 29.09.2022 20:34 ---Danke,
Also wenn ich das Beamten Deutsch jetzt richtig interpretiere, dürfen die 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden, auch nicht durch Bereitschaftsdienste.
--- End quote ---
Welches "Beamten Deutsch"? Zudem: nein!


--- Zitat ---Bei Teilzeit, je nach Teilzeitanteil anteilig ?
--- End quote ---
Nein!


--- Zitat ---24 Stunden Dienste sind aber sehr wohl zulässig, je nach Arbeitspensum, einfach ausgedrückt. Wer soll das denn beurteilen ? Bei uns sieht so ein Dienst reell so aus: Arbeitsbeginn 7:45 Uhr, kleine Frühstückspause gegen 10:30 Uhr, Pause 13:00 Bis 15:00 Uhr. Ausser in den Pausen ist das Arbeitspensum von 7:45 Uhr bis 22:00 100 Prozent. Zwischen 22:00 und 8:00 Uhr 50 bis 80 Prozent Auslastung.
--- End quote ---

Die Betriebsparteien.


--- Zitat ---Und von diesem Opt Out hat hier noch nie jemand was gehört ?

https://aerztestellen.aerzteblatt.de/de/redaktion/arbeitszeit-als-arzt-opt-out-regelung-ruhezeiten

--- End quote ---

Du arbeitest doch nicht mehr als 8 Stunden werktäglich ohne Ausgleich. 135 Stunden im Monat sind erheblich weniger.

Adelheid:
In meinem Vertrag stehen 60 Prozent. Macht 3x8 pro Woche, je 4 Wochen dann 24x4 = 96 Stunden. Die Bereitschaftsdienste kommen oben drauf mit etwa 40 Stunden pro Monat. Und nein ich kann sie nicht abfeiern. Das gibt der Personalschlüssel nicht her.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version