Naja es hängt davon ab wieviel anrechnungsfähige Dienstzeit verbleibt, wie viele Soll- und Kann-Zeiten bei der Verbeamtung angerechnet werden und natürlich was an Rente aus dem Angestelltenverhältnis mit in die Gesamtrechnung einfließt.
Okay, folgende Rechnung für A8 verheiratet:
Beispielrechnung, beide Annahmen, dass die Pensionsanwartschaft unter der Mindestpension liegt:
- Verbeamtung mit 36, erhält Pension von 1966 Euro plus eine gesetzliche Rente von 500 Euro - macht zusammen 2466 Euro
- Verbeamtung mit 42, erhält Mindestpension von 1889 Euro und eine gesetzliche Rente von 800 Euro - mach zusammen 2689 Euro, wird gekürzt auf den maximal erreichbaren Betrag von 2585 Euro (71,75%)
Da steht doch der später verbeamtete besser da, oder?
Zugegeben, im Feuerwehrbereich sieht es noch etwas krasser aus - da hier nochmal 7 Jahre fehlen durch den Ruhestandsbeginn mit 60 (dadurch kam ich überhaupt auf die Überlegung)
Seitens des KVBW findet hier leider keine Beratung statt.