Guten Tag,
voraussichtlich arbeite ich nach meiner Ausbildung als Physiotherapeut in einem Krankenhaus/Reha Klinikum als Physiotherapeut und hätte mal eine Frage bezüglich der Ein-/Höhergruppierung.
In ca. Zwei Jahren werde ich zudem meinen Bachelor erhalten und würde evtl. ein Masterstudium anstreben.
Jetzt die Frage:
Als Physiotherapeut (Ausbildung) werde ich dann wahrscheinlich in die EG 7 eingruppiert, wie sieht das mit einem Bachelor- bzw. Masterabschluss aus?
Werde ich bei gleicher Anstellung gegenüber Kollegen/Kolleginnen ohne Studium automatisch höher Gruppiert?
Also mit dem Bachelor min. EG 9 / Master min. EG 13 (siehe 1)?
Laut der Quelle unten (1) sieht das für mich schon so aus aber kontrovers finde ich dann die Tatsache, dass die Leitung der Physiotherapie (ohne akademischen Abschluss) in EG 10 eingruppiert wird (2) und somit ein „unterliegender“ Mitarbeiter mehr verdienen würde?
1:
• Entgeltgruppe 1-4 : Angelernte beziehungsweise ungelernte Beschäftigte
• Entgeltgruppe 5-8 : Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung
• Entgeltgruppe 9-12: Beschäftigte mit einem absolvierten Hochschulstudium beziehungs-
weise Bachelor
• Entgeltgruppe 13-15: Beschäftigte mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hoch-
schulstudium, einem Masterabschluss oder einem Diplom. Hierbei handelt es sich also
umd die höchsten Ausbildungen und Qualifikationen.
2:
Entgeltgruppe 10
Leitende Physiotherapeuten,
denen mindestens 16 Physiotherapeuten oder Beschäftigte in der Tätigkeit von
Physiotherapeuten durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Falls sich jemand mit der Thematik bzw. Rechten auskennt gerne kommentieren.
Ansonsten schonmal vielen Dank für die Antworten.
Grüße