Autor Thema: [Allg] Familienzuschlag Pflegekinder  (Read 1144 times)

ertin

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[Allg] Familienzuschlag Pflegekinder
« am: 04.10.2022 10:30 »
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich bin nds. Kommunalbeamter. Ich bekomme derzeit Familienzuschlag für meine eigenen Kinder, außerdem für das Kind meiner Frau (in die Ehe mitgebracht), da beide in meinem Haushalt wohnen.
Meine Frau hat außerdem eine Erziehungsstelle. Die beiden Kinder wohnen naturlich ebenfalls in unserem Haushalt. Kindergeld bekommen die leiblichen Eltern (vermutlich), meine Frau bekommt für die beiden Kinder vom Jugendamt bzw über den Träger Honorar und Erziehungsgeld.
Könnte ich für die beiden Kinder ebenfalls noch Familienzuschlag beantragen?
« Last Edit: 06.10.2022 03:05 von Admin2 »

Opa

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Antw:Familienzuschlag Pflegekinder
« Antwort #1 am: 04.10.2022 11:40 »
Nur, wenn für die Pflegekinder Kindergeld zusteht. Das ist in der Regel der Fall, wenn das schulpflichtige Kind perspektivisch für mindestens 2 Jahre bzw. ein Kleinkind mindestens 1 Jahr aufgenommen wird (feste Bindung an die Pflegefamilie).