Autor Thema: Flüchtlinge: Miete ist niedriger als Nutzungsgebühr ...?!?!  (Read 1048 times)

maenneken

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Guten Tag zusammen,

leider werde ich nicht schlau aus:

ich erhalte als Vermieter und Unterstützer von ukraiinischen Flüchtlingen eine Miete vom Kreis.

Seit dem 01.06.22 erhalten die Ukrainer Leistungen vom Jobcenter.

Vor ein paar Wochen erhielten die Ukrainer einen Brief vom Landkreis, dass für deren Nutzung meiner Wohnung, die der Kreis angemietet hat, eine Nutzungsgebühr zu entrichten ist. Diese ist aber deutlich höher, als die Miete, die ich erhalte.

Nun müssen die Ukrainer diese Nutzungsgebühr nicht selbst zahlen, sondern wird der Kreis vom Jobcenter bekommen.

Ich verstehe nicht ganz den Sinn dahinter!

Der Kreis erhält jetzt z. B. für vier Personen 1200 €, ich erhalte aber nur die Hälfte.

Macht der Kreis also da ein Geschäft?

Dankeschön.

LG

Opa

  • Gast
Die Kommunen legen die Nutzungsentgelte für Obdachlosenunterkünfte, zu denen auch zu diesem Zweck direkt angemietete Privatwohnungen zählen, per Satzung fest. Sofern keine Satzung existiert, sind die tatsächlichen Kosten zu ermitteln.
Viele Kommunen haben die satzungsmäßigen Nutzungsentgelte den Obergrenzen angepasst, die vom Jobcenter ohne weitere Einzelfallprüfung übernommen werden.
In deiner Konstellation besteht daneben die Möglichkeit, dass zu der von dir verlangten Warmmiete noch Overheadkosten für die Verwaltung angesetzt wurden.

Die Differenz von 600 Euro ist erheblich. Streng genommen müsste das Jobcenter in dem Fall prüfen, ob die Forderung der Kommune überhöht ist.

Da dein Landkreis die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II selbst verantwortet, wäre eine entsprechende Anfrage an die Aufsichtsbehörde (hier: das zuständige Landesministerium) zu richten.

Obwohl der Kreis die Leistungen selber zahlt, verdient er an der Konstellation. Denn er bekommt bis zu 74% der geleisteten Aufwendungen vom Bund erstattet.