Autor Thema: [HE] Beförderungen in Hessen  (Read 1141 times)

Amtsschimmel

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[HE] Beförderungen in Hessen
« am: 05.10.2022 21:46 »
Hallo,
ich bin aktuell Bundesbeamter, A10, im hessischen Laufbahnrecht noch immer recht wenig bewandert. Habe dennoch einen A14-Dienstposten in einer Kreisverwaltung im Visier (werde bis zum Abschluss des Verfahrens den Master abgeschlossen haben).
Sehe ich es richtig, dass in Hessen eine Beförderung nur nach zweijähriger Wartezeit stattfinden kann?
Wie üblich sind Ausnahmen von dieser Regelung?
Da im Bund und in RLP Beförderungen nach einem Jahr möglich sind, war ich hiervon etwas überrascht.

Auch der Qualifikationsaufstieg (37 HLV) in Hessen vom gD in den hD erscheint mir absurd veraltet und unflexibel für den Beamten im Vergleich zum Bund oder zu RLP. Ich lese hier etwas von acht (!) Jahren im gD als Voraussetzung für einen Aufstieg, und das MIT geeignetem Masterabschluss. Und dann nochmal zwei Jahre Bewährungszeit im hD. Zehn Jahre vom gD in den hD mit Master. Ich frage nach, da mir das beinahe schon zu abschreckend klingt, um wahr zu sein. Gibt es hier Normen, die ich übersehe?

Für meine Person würde das im Bestfall eine Beförderung durch den Rest der Laufbahn des gD alle zwei Jahre bedeuten, so dass ich 2023 A11 erhielte, 2025 A12, 2027 A13g und letzten Endes 2029 A13h (nach 8 + 2 Jahren im gD + nochmal 1 Jahr, um die zweijährige Beförderungswartezeit zu erfüllen...).

Bin ich vom Bund hier zu verwöhnt, oder ist das tatsächlich so?

Mask

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Antw:[HE] Beförderungen in Hessen
« Antwort #1 am: 05.10.2022 22:36 »
In Bayern sind Beförderungen sogar nur alle drei Jahre möglich, so ist dass mit dem Föderalismus.  Du hast soweit die richtigen Paragraphen gefunden und die Sachlage korrekt dargestellt.