Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Dienstort
Aury:
Es gibt vor dem Arbeitsvertrag immer diesen Einstellungsvorschlag. Da stehen 2 Arbeitsorte drin. Darf der AG einen Mitarbeiter dann einfach an einen nicht angekreuzten Ort entsenden? Im Arbeitsvertrag selbst steht nichts. Wie gesagt nur im Einstellungsvorschlag der auch von beiden Seiten ja wie ein Vorvertrag gilt und unterschrieben ist.
JesuisSVA:
Was soll „entsenden“ sein? Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung?
Aury:
Ja man möchte mich einfach woanders hin setzen ein anderes Büro, weil eine Kollegin anscheinend Probleme hat. Genaueres erfahre ich nicht. Wegen des "Betriebsfriedens". Im Einstellungsvorschlag ist kein Kreuz bei Innenstadt. Im Vertrag steht gar nichts.
WasDennNun:
--- Zitat von: Aury am 06.10.2022 08:09 ---Ja man möchte mich einfach woanders hin setzen ein anderes Büro, weil eine Kollegin anscheinend Probleme hat. Genaueres erfahre ich nicht. Wegen des "Betriebsfriedens". Im Einstellungsvorschlag ist kein Kreuz bei Innenstadt. Im Vertrag steht gar nichts.
--- End quote ---
Dann kann dein AG dich auch zu einem beliebigen Dienstort einteilen.
JesuisSVA:
Insbesondere dann, wenn es sich um dieselbe politische Gemeinde handelt, was "Innenstadt" vermuten ließe.
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