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Aury:
Aber im Einstellungsvorschlag ist kein Kreuz bei Innenstadt als Arbeitsort. Es sind dort 2 Arbeitsorte festgelegt. das würde doch bedeuten, dass man dann völlig umsonst so einen Einstellungsvorschlag schreibt. Wozu gibt es den Zettel dann?

WasDennNun:

--- Zitat von: Aury am 06.10.2022 09:03 ---Aber im Einstellungsvorschlag ist kein Kreuz bei Innenstadt als Arbeitsort. Es sind dort 2 Arbeitsorte festgelegt. das würde doch bedeuten, dass man dann völlig umsonst so einen Einstellungsvorschlag schreibt. Wozu gibt es den Zettel dann?

--- End quote ---
Damit man sich eine Meinung bilden kann.
Wenn man etwas verpflichtendes machen will, dann schreibt man es in den AV.

Aury:
Das ist doch quasi wie ein Vor-Vertrag von beiden unterschrieben und sollte rechtsverbindlich sein?
Der AG kann mich einfach irgendwo anders hinsetzen ohne Grund? Mit angeblicher Wahrung des Betriebsfriedens weil eine Person Theater spielt? Das doch ein schlechter Film oder?

WasDennNun:
Nein. Nicht wenn er nicht Bestandteil des AVs ist.
Ja.
Gründe sind nicht notwendig.
Nur ein schlechter AG oder schlechter AN oder Realität.

Aury:
Auch wenn ich dadurch Mehrkosten habe? Jahresticket kann erst im darauffolgenden Monat geändert werden, Gebühren fallen an auf MVV und Bahn. Kann ich überhaupt nichts machen?

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