Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Dienstort
JesuisSVA:
Du hast doch einen Arbeitsvertrag geschlossen, der die Anwendung des TV-L auf das Arbeitsverhältnis festlegt. Im TV-L ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Versetzung erweitert. Ein dienstlicher Grund ist geschildert worden.
WasDennNun:
--- Zitat von: Aury am 06.10.2022 09:17 ---Auch wenn ich dadurch Mehrkosten habe? Jahresticket kann erst im darauffolgenden Monat geändert werden, Gebühren fallen an auf MVV und Bahn. Kann ich überhaupt nichts machen?
--- End quote ---
Also wäre eine Versetzung gegen deinem Willen, weil du Geld sparst dadurch rechtmäßiger?
Du hättest vorher einen Dienstort etc. im AV verhandeln müssen oder musst hinterher die Kröte schlucken, dass du was falsche als gedacht bestellt hast.
Klingt doof ist es auch, passiert aber den meisten.
Was du machen kannst, deinen Job oder kündigen.
JesuisSVA:
Auch die Angabe eines Dienstorts im Arbeitsvertrag würde Aury nicht helfen, selbst wenn man von einer konstitutiven Vereinbarung und nicht einer deklaratorischen Angabe ausginge. Es bedürfte eines Ausschlusses der Ausübung der tariflichen Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers im Hinblick auf die Versetzung.
Aury:
Das müsste also explizit ausgeschlossen werden sonst kann man quasi immer versetzt werden?
Ja übel alles. Ich denke ich weiß schon, was ich tun werde.
JesuisSVA:
Sofern dienstliche oder betriebliche Gründe vorliegen. Aber das kann doch jetzt keine große Überraschung sein, das steht doch ausdrücklich in §4 Abs. 1 TV-L.
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