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Dienstort

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WasDennNun:

--- Zitat von: JesuisSVA am 06.10.2022 10:19 ---Auch die Angabe eines Dienstorts im Arbeitsvertrag würde Aury nicht helfen, selbst wenn man von einer konstitutiven Vereinbarung und nicht einer deklaratorischen Angabe ausginge. Es bedürfte eines Ausschlusses der Ausübung der tariflichen Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers im Hinblick auf die Versetzung.

--- End quote ---
das wollte ich mit dem "Dienstort etc. im AV verhandeln"  andeuten.

Aury:
Und wie funktioniert sowas? Es ist ja dann keine Umsetzung und keine neue Stelle. Ich soll genau das gleiche machen nur von dort aus - Exil quasi. Und da reicht eine aufmüpfige Kollegin (die noch dazu mit mir gleichzeitig angefangen hat und nun mobbt um Rosinen zu picken) und ein verletztes Chef-Ego weil man mal widersprochen hat dafür aus?? Also als Grund: Betriebsfrieden. Und eine Mail reicht dann auch : Ab Mo gehen Sie mal da und da hin in Zi so und so???  Anscheinend ist sowas dort wirklich üblich, ist sogar schon "höheren" Personen so ergangen, aber die wurden dann richtig versetzt mit neuer Stelle usw. Übel.  Muss der Grund nicht näher erläutert werden? Und mein Arbeitsort ist dann der neue oder bleibt das der alte und ich stempel beim alten ein morgens und die Fahrt zählt als Arbeitszeit? Muss ich dann quasi jedes Mal einen  Dienstreiseantrag ausfüllen? Immerhin hab ich ne Jahreskarte bis die umgestellt ist dauert es plus Gebühren das ist doch unverschämt alles?
Muss es dafür nicht schriftlich nen Zettel geben? Witzig ist auch dass der Oberste keine wirkliche Ahnung von unseren Tätigkeiten hat und es technisch schwierig sein sollte. Brauche ja auch regelmäßig Unterschriften und die Unterlagen etc.

Aury:
Komisch auch, dass jetzt aufeinmal eine ganze Woche HO geht und sonst ja nur 50%. Anscheinend gibts da auch keine Ausnahmeregelung außer man betreut einen Angehörigen oder ist schwerbehindert. Die Crux daran ist dass man beim TV-L nur 2 Tage machen kann,weil es ja 40,1 h sind. 2 Tage mit 10 h würden gehen aber die ,1 dran hängen vlt nicht. Zeitausgleich nehme ich regelmäßig. Die PA sagt zu der Woche: Das ist dann eben eine interne Regelung. Wenn die es wollen geht aufeinmal alles. Wenn ich in einem fremden Büro ohne Unterlagen hocke dann ist es aber das gleiche dann könnte ich genausogut im HO bleiben. Oder sie sollen halt einfach freistellen, dann wäre Ruhe. Aber da macht die PA nicht mit denk ich. Und vorallem das alles für wirklich NICHTS, so ein Kindergarten da. Wunder auch dass die Obersten die ja so mega gestresst sind für sowas eine Menge Energie investieren können

JesuisSVA:
Eine "Umsetzung" gibt es tariflich nicht. Eine Pflicht, den Beschäftigten vor der Versetzung zu hören, besteht nur, wenn es um eine Versetzung ausserhalb des bisherigen Arbeitsortes geht. Solange es sich also um eine Versetzung innerhalb derselben politischen Gemeinde geht, bedarf es keiner weitergehenden Berücksichtigung Deiner Interessen. Der TV-L sieht für die Versetzung kein Formerfordernis vor, sie könnte auch mündlich erfolgen. Zu einer Darlegung oder gar Erörterung der Gründe für die Versetzung gegenüber dem Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet.

Aury:
Im Prinzip ist es die gleiche Stadt. Aber der Dienstort wo ich jetzt bin ist auf dem Einstellungsvorschlag als ein anderer deklariert. Also zählt es als das gleiche?
Mündlich habe ich aber nichts in der Hand. Dann könnte er auch sagen ich bin einfach so nicht zur Arbeit erschienen und woanders hingegangen. Ich habe jetzt geschrieben, dass ich Mo ganz normal antreten werde und wenn er das nicht wünscht, dann soll er mir das bitte schriftlich bestätigen.

Wie verhält es sich mit dem HO? Das dürften die jetzt gar nicht mit einer Woche oder darf der Vorgesetzte das intern handeln wie er will? Dann könnte mir theoretisch auch 100% HO geben richtig?

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