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Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
husfa:
Hallo,
jemand kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, steckt alle an, alle bleiben zu Hause, kein HO, weil ja krank, kann es da arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Ansteckenden geben?
Unabhängig von Corona!
Und oder gerade wegen Corona?!
Spielt es dann eine Rolle, ob Kollegen gesagt haben, derjenige soll nach Hause gehen, wenn z. B. kein Vorgesetzter im Hause ist, der denjenigen ganz sicher nach Hause schicken müsste?
Welche evtl. Fallstricke kanns da auch noch geben?
Danke.
Gruß
Opa:
Da es nicht möglich ist, den Nachweis zu führen, dass dieser Jemand tatsächlich derjenige war, der die anderen angesteckt hat, kann es auch keine Konsequenzen haben.
WasDennNun:
--- Zitat von: Opa am 06.10.2022 07:59 ---Da es nicht möglich ist, den Nachweis zu führen, dass dieser Jemand tatsächlich derjenige war, der die anderen angesteckt hat, kann es auch keine Konsequenzen haben.
--- End quote ---
Ooch, wenn er eine selten C Variante hat und alle mit Schnuppen dann gensequenziert werden.....
Dann kann er die anderen Verklagen, das sie ihn angesteckt haben 8)
Kaiser80:
--- Zitat von: husfa am 06.10.2022 07:08 ---Hallo,
jemand kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, steckt alle an, alle bleiben zu Hause, kein HO, weil ja krank, kann es da arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Ansteckenden geben?
Unabhängig von Corona!
Und oder gerade wegen Corona?!
Spielt es dann eine Rolle, ob Kollegen gesagt haben, derjenige soll nach Hause gehen, wenn z. B. kein Vorgesetzter im Hause ist, der denjenigen ganz sicher nach Hause schicken müsste?
Welche evtl. Fallstricke kanns da auch noch geben?
Danke.
Gruß
--- End quote ---
Nein, was soll denn den AN (Ansteckenden) von seiner Arbeitspflicht befreien? Laut SV besteht weder eine Arbeitsunfähigkeit noch eine Testpflicht (in Bezug auf Corona) und entsprechend keine Isolations-/Absonderungspflicht.
Rumo1895:
--- Zitat von: husfa am 06.10.2022 07:08 ---jemand kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, steckt alle an, alle bleiben zu Hause, kein HO, weil ja krank, kann es da arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Ansteckenden geben?
--- End quote ---
Also grundsätzlich ist Präsentismus schlecht und eine Führungsaufgabe (auch durch Vorbild) diesen entgegen zu treten. Wer krank ist gehört nicht auf die Arbeit - sei es wegen der Ansteckung, sei es weil Arbeitsergebnisse darunter leiden können und nicht zuletzt weil im Zweifel der drohende Arbeitsausfall beim Verschleppen viel gravierender wird.
Welche Konsequenzen soll es denn für den "Patient 0" geben ? Der Arbeitgeber könnte ihn vermutlich im Rahmen des Direktionsrecht und laufenden Bezügen nach Hause schicken oder die Arbeitsannahme auf Basis eines Eignungsmangels verweigern (was aber im Kontext Erkältung eher schwierig werden dürfte).
--- Zitat ---Spielt es dann eine Rolle, ob Kollegen gesagt haben, derjenige soll nach Hause gehen, wenn z. B. kein Vorgesetzter im Hause ist, der denjenigen ganz sicher nach Hause schicken müsste?
--- End quote ---
Wenn die Kollegen nicht weisungsbefugt sind - warum sollte das - jenseits des betrieblichen Friedens - eine Relevanz haben ? Wenn ihre Kollegen ihnen sagen Sie sollen in der Kantine nicht die Bohnensuppe nehmen ist das ja auch nur eine eher direkt formulierte Bitte.
Das kein Vorgesetzter erreichbar ist nicht relevant, dafür hat der AG ja eine Betriebsorganisation.
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