Autor Thema: Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?  (Read 5919 times)

JesuisSVA

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #15 am: 07.10.2022 09:26 »
Welchen Zusammenhang sollte es zwischen "krank" und "zu Hause bleiben" geben? "Krank" ist doch überhaupt kein Maßstab. Beim Fernbleiben von der Arbeit geht es um die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Diese obliegt in den ersten Tagen grundsätzlich zunächst der Einschätzungsprärogative des Arbeitnehmers, ausnahmsweise sowie bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit der Einschätzung des Arztes, der eine etsprechende Bescheinigung ausstellt, wobei das vorzeitige Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wieder der Einschätzungsprärogative des Arbeitnehmers unterliegt.

WasDennNun

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #16 am: 07.10.2022 09:48 »
Britta hat schon etwas recht, man muss sich abhärten. Allerdings darf man damit nicht erst mit 10 oder 20 anfangen.
Ach, noch'n Dorfkind! ;)
Und man darf keine Kinder haben... Ich war bis zur Kita/Einschulung der Kids gefühlt 25 Jahre nicht krank. Aber die letzten paar Jahre, jedes Jahr 1-2 Mal.
Der Corona Kelch ist trotz aller Bemühungen und entgegen aller Erwartungen anscheinend bisher an mir vorbeigegangen
Tja, wer keine Regenwürmer als Kind probiert hat.....
Also der C Kelch ist an mir nicht vorbeigegangen, war aber trotzdem die letzten 20 Jahre nicht einen Tag AU.
Habe aber aus Fürsorge durchaus mal einen Tag zuhause verbracht (ohne zu arbeiten, da damals kein HO möglich war.), heutzutage Dank HO kann ich krank weiterarbeiten.

Und ja, wer gesternzutage und heutzutage eine Triefnase hat sollte natürlich andere damit nicht belästigen und einem Risiko aussetzen sich zu infizieren (btw: auch die alten Grippevirenerkrankungen waren und sind eine potentiell tödlichen Krankheiten)
Nur dürfen durfte man es ja nicht einfach so, da man ja arbeitsfähig war, toleriert wurde es aber durchaus von fast alle AG, dass man mit triffnase eine AU vorgetäuscht hat.

BAT

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #17 am: 07.10.2022 10:09 »
Das sehe ich anders, die Maskenträger hemmen die Verbreitung von Viren, welche wichtig ist für eine Immunsierung der ganzen Kohorte. Das ist sozialschädliches Verhalten. Außer bei Risikogruppen.

Majon

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #18 am: 07.10.2022 10:27 »
Das sehe ich anders, die Maskenträger hemmen die Verbreitung von Viren,

Zustimmung!

welche wichtig ist für eine Immunsierung der ganzen Kohorte. Das ist sozialschädliches Verhalten. Außer bei Risikogruppen.

Dem widerspreche ich hingegen vehement!

Ich habe keinerlei Interesse daran mich mit Erkältungs-, Grippe-, Noro- oder sonstigen Viren zu infizieren, um "mein Immunsystem zu trainieren", sondern bevorzuge es durch umsichtiges Verhalten und Impfung gesund zu bleiben! 

BAT

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #19 am: 07.10.2022 10:32 »

Ich habe keinerlei Interesse daran mich mit Erkältungs-, Grippe-, Noro- oder sonstigen Viren zu infizieren, um "mein Immunsystem zu trainieren", sondern bevorzuge es durch umsichtiges Verhalten und Impfung gesund zu bleiben!

Eine Infektion mit Immunisierung ist eine "natürliche Impfung", besser angepasst an das individuelle Immunsystem. Zudem wesentlich kostengünstiger für die Solidargemeinschaft.

Das nur natürlich abseits von schwereren Infektionskrankheiten, die meines Wissens derzeit nicht im Umlauf sind.


Rumo1895

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #20 am: 07.10.2022 11:25 »
Ich denke, hier wird auch die Definition "krank" entscheidend sein. Der Rücken tut mir auch weh, aber damit bleib ich nicht wie viele Kollegen zwischen 20 und 30 zu Hause.

Ist unter dem Aspekt "Schmerzgedächnis/Chronifizierung" vermutlich keine besonders schlaue Idee  aber stimmt sehr kernig und rustikal. Sie sollte aber besser nicht auf die Methode "Arbeitsfähig durch Ibuprofen" setzen, gibt genug Menschen die sich durch den andauernden Gebrauch entsprechender Schmerzmittel Herz und/oder Nieren (dauerhaft) geschädigt haben. Da erinnert sich dann übrigens keiner mehr daran dass Sie nie gefehlt haben. 

BAT

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #21 am: 07.10.2022 11:27 »
Es ist eine interessante Einstellung der heutigen Gesellschaft, das Wehwehchen auch mit 50 bis 60 doch nicht auftreten dürfen und nicht zu tolerieren sind. Medikamente nehme ich nicht.

Majon

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #22 am: 07.10.2022 11:30 »
Und Majon, wie lange wollt ihr das durchziehen? Bis 2030? Und auch mal leben?

Ja, da Corona uns leider dauerhaft erhalten bleiben wird, werde ich mich auch dauerhaft vorsichtig verhalten!

Ein bisschen hoffe ich aber, dass in den nächsten Jahren ein Impfstoff entwickelt wird, der tatsächlich maßgeblich vor Infektion schützt!

Und was "auch mal leben" betrifft: offenbar wird die Definition, was "am Leben teilnehmen" bedeutet, sehr unterschiedlich ausgelegt...

Ich bin inzwischen 54 Jahre alt und habe bis Mitte/Ende 40 so ziemlich alles mitgemacht, was wohl weithin als "soziale Teilhabe" bezeichnet wird, also Party, Party, Party, Konzerte, Festivals, Kino, Musical, Theater etc... seit einigen Jahren, also auch schon vor Corona, bin ich diesbezüglich allerdings faul und recht genügsam geworden!

Heutzutage genieße es an den Wochenenden mit meinem Mann im gemütlich im Garten oder vor dem TV zu sitzen... in den Sommermonaten haben wir häufig Besuch von Freunden und Bekannten, mit denen wir uns dann bei Kaffee und Kuchen oder beim Grillen im Garten aufgehalten haben... in den kühleren Monaten beschränken wir diese Kontakte auf Video Chats... tatsächlich haben wir seit Corona im Herbst, Winter und Frühjahr sogar deutlich mehr Kontakt zu Teilen unseres Freundes- und Bekanntenkreises, da wir uns inzwischen regelmäßig zu Online-Spielerunden und Chats zusammenfinden...

Hin und wieder gehen wir gern mal gut essen und ja, seit Corona beschränken wir uns diesbezüglich auf die Sommermonate, in denen wir draußen sitzen können, aber als Verzicht empfinden wir das eigentlich nicht und sparen dadurch ja letztlich auch noch Geld...

Das größte Risiko einer Coronainfektion gehen wir auf Hin- und Rückflug unseres jährlichen 4-wöchigen Urlaubs auf Fuerteventura ein, und im Frühjahr 2020 mussten wir aufgrund der Pandemie leider sogar auf unseren Urlaub verzichten... aber durch konsequentes tragen einer FFP2 Maske (und ja, man kann durchaus 10 Stunden am Stück eine FFP2 Maske tragen, ohne zu ersticken! ;) ) konnten wir eine Coronainfektion bisher vermeiden.
   
Also insgesamt haben wir das Gefühl trotz umsichtigem Verhalten ein erfülltes Leben zu führen! 

Majon

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #23 am: 07.10.2022 11:38 »

Das nur natürlich abseits von schwereren Infektionskrankheiten, die meines Wissens derzeit nicht im Umlauf sind.

Ihrer Meinung nach ist Corona also keine schwerwiegende Infektionskrankheit, obwohl aktuell täglich mehr als 100 Menschen daran sterben?

Kaiser80

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #24 am: 07.10.2022 11:39 »

Also insgesamt haben wir das Gefühl trotz umsichtigem Verhalten ein erfülltes Leben zu führen!
Es sei dir geglaubt und gegönnt, für mich absolut unvorstellbar.

BAT

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #25 am: 07.10.2022 12:28 »

Ihrer Meinung nach ist Corona also keine schwerwiegende Infektionskrankheit, obwohl aktuell täglich mehr als 100 Menschen daran sterben?

Natürlich. Selbst wenn alle monokausal an C gestorben sind, haben wir in etwa 35000 Tote, in etwa so viele wie an Krankenhauskeimen sterben. Mir wäre nicht bekannt, das in diesem Bezug die Leute in Panik geraten wären.

Es war auch nie politische Ausrichtung in Deutschland Coronotote zu vermeiden, auch bei 500 am Tag. Wie kommen Sie darauf?

FGL

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #26 am: 07.10.2022 13:00 »
Ich habe es bisher vermeiden können und werde alles dafür tun, dass das auch weiterhin so bleibt! Deshalb habe ich mich bereits 4 mal impfen lassen, trage weiterhin konsequent überall dort, wo ich mit fremden Menschen auf engem Raum zusammentreffen muss, also beim Einkaufen, im ÖPNV und in Arztpraxen eine FFP2 Maske und schränke den Kontakt zu fremden Menschen ansonsten weitestmöglich ein, gehe zum Beispiel nur noch in den Monaten essen, in denen ich draußen sitzen kann und verzichte nach wie vor komplett auf Indoor-Aktivitäten.
Zum Alman-Endgegner fehlen nur noch die Pronomen in der Twitter-Bio.

Frau

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #27 am: 08.10.2022 08:28 »
Hallo,

jemand kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, steckt alle an, alle bleiben zu Hause, kein HO, weil ja krank, kann es da arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Ansteckenden geben?

Unabhängig von Corona!

Und oder gerade wegen Corona?!

Spielt es dann eine Rolle, ob Kollegen gesagt haben, derjenige soll nach Hause gehen, wenn z. B. kein Vorgesetzter im Hause ist, der denjenigen ganz sicher nach Hause schicken müsste?

Welche evtl. Fallstricke kanns da auch noch geben?

Danke.

Gruß

Gibt es kein Hygienekonzept in deinem Bereich?

Bei uns gibt es ganz klare Regeln schon ziemlich zu Beginn der Pandemie, wie jeder sich zu verhalten hat. Es gibt strenge Regeln, klare Vorgaben. Eine Kollegin hat sich nicht korrekt verhalten, da gab es eine Teamsitzung, und hinterher ein Gespräch des Vorgesetzten mit der Kollegin, die dann auch eine Abmahnung bekommen hat, weil sie klar gelogen hat. Die Abmahnung erfolgte zu recht finde ich.

JesuisSVA

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #28 am: 08.10.2022 08:38 »
Und das Hygienekonzept sollte jetzt ausserhalb besonders vulnerabler Bereiche welche Wirkung hinsichtlich des Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers zeitigen?

Majon

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Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
« Antwort #29 am: 10.10.2022 12:56 »
Ich habe es bisher vermeiden können und werde alles dafür tun, dass das auch weiterhin so bleibt! Deshalb habe ich mich bereits 4 mal impfen lassen, trage weiterhin konsequent überall dort, wo ich mit fremden Menschen auf engem Raum zusammentreffen muss, also beim Einkaufen, im ÖPNV und in Arztpraxen eine FFP2 Maske und schränke den Kontakt zu fremden Menschen ansonsten weitestmöglich ein, gehe zum Beispiel nur noch in den Monaten essen, in denen ich draußen sitzen kann und verzichte nach wie vor komplett auf Indoor-Aktivitäten.
Zum Alman-Endgegner fehlen nur noch die Pronomen in der Twitter-Bio.

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