Außer bei dem Begriff der "Begründung" bin ich ganz bei Dir, Ozymandias, ohne hier diese Diskussion noch einmal führen zu wollen. Ich hätte, wenn es mein Widerspruch gewesen wäre, die vorhin verlinkten Widersprüche im Einzelnen etwas anders formulieren, gehe aber davon aus, dass sie für die von ihnen umfassten Daten rechtssicher gewesen sein sollten, also für das Bundesverfassungsgerichts "statthafte Rechtsbehelfe" im Gefolge der Darlegungen des Bundesverwaltungsgerichts sind - denn sie sind ja von den Juristen formuliert worden. Entsprechend gehe ich davon aus, dass vonseiten des DRB, des BdK, der GdP und des DBB auch am Ende dieses Jahres statthafte Rechtsbehelfe zur Verfügung gestellt werden sollten, entsprechend wie ich das vorhin formuliert habe.