Bezahlte Freistellung bis Laufzeitende im TV-L möglich?

Begonnen von Aury, 06.10.2022 08:14

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Aury

Ich habe folgendes dazu gefunden:

Können sich die Ar­beits­ver­trags­par­tei­en ein­ver­nehm­lich auf ei­ne Frei­stel­lung ei­ni­gen?
Da Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer über ihr Ver­trags­verhält­nis je­der­zeit verfügen können, al­so zum Bei­spiel oh­ne wei­te­res die Auf­he­bung des Ar­beits­ver­trags ver­ein­ba­ren können, ist auch ei­ne Ei­ni­gung über ei­ne Frei­stel­lung, d.h. über den Ver­zicht des Ar­beit­neh­mers auf sei­nen Beschäfti­gungs­an­spruch im Prin­zip im­mer möglich.

Das gilt je­den­falls dann, wenn die ein­ver­nehm­li­che Frei­stel­lung mit Blick auf ei­ne kon­kret be­vor­ste­hen­de Frei­stel­lungs­pha­se erklärt wird. Die ein­ver­nehm­li­che Frei­stel­lung ist da­her zulässig, wenn sie für die ab­seh­ba­re Rest­lauf­zeit des Ar­beits­verhält­nis­ses, et­wa in ei­nem Auf­he­bungs­ver­trag, ei­nem Ab­wick­lungs­ver­trag oder in ei­nem Pro­zess­ver­gleich im Rah­men ei­nes Kündi­gungs­schutz­pro­zes­ses ver­ein­bart wird.

Meine Frage: Ist so etwas auch im TV-L möglich? Kann das der Vorgesetzte entscheiden?
Lt. Betriebsrat wird so etwas nur über Vergleiche im Gericht gemacht.

WasDennNun

Es herrscht Vertragsfreiheit.
Der Vorgesetzte ist regelmäßig nicht der Vertreter des AG bzgl. Arbeitsvertragsänderungen.

Aury

Ja aber gibt es sowas überhaupt im TV-L? Wie müsste sowas vonstatten gehen? Wer entscheidet letztendlich darüber?

WasDennNun

Wozu müsste es so etwas im TV-L geben?
z.B. Änderungsvertrag.
AG (also idR diejenigen, die befugt sind AVs zu unterschreiben)