[quote author=Schinkensandwich
Kann irgendjemand in diesem Forum einen einzigen Fall nennen, bei dem eine solche Stufenlaufzeiverlängerung mal erfolgreich praktiziert worden wäre?
Da halte ich eine Kündigung wegen Minderleistung theoretisch noch für erfolgsversprechender. In der Praxis braucht man aber auch in so einem Fall schon sehr überzeugende Argumente, um damit durchzukommen (immerhin muss eine "erhebliche Minderleistung" des Arbeitnehmers vorliegen).
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Zu 1. Eher nein, denn wenn man den Mitarbeiter loswerden möchte, ist das kein probates mittel. Dann bleibt er halt Minderleister...
Zu 2.
Im Eingangspost wurde ausgeführt, welche Mängel die Leistungen des Mitarbeiters aufweisen. Dokumentieren, vorhalten, abmahnen. Bei keiner Änderung: kündigen. Was sollte da eine Stufenlaufzeitverlängerung bringen...