Hallo allesamt,
ich bin seit dem 22.08.2022 Tarifangestellter (E5 Stufe 2) bei einer Landesbehörde. Ich hatte jetzt eine Diskussion mit einer Bekanntschaft, die meinte, dass man mich mit dem Einstellungsdatum bei der Jahressonderzahlung über das Ohr gehauen hat. Ihre Argumentation: hätte ich ab 01.09.2022 angefangen, wäre das September-Entgelt Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung. Da ich aber vorher angefangen habe, würde das durchschnittliche Gehalt der Monate Juli/August/September hinzugezogen werden. Mein Gehalt im Monat Juli war "0", und im August gut ein Dritten. Dementsprechend würde sich die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung massiv verringern.
Leider werde ich selber nicht ganz so schlau, ob diese Argumentation stimmt oder nicht. Wäre natürlich ärgerlich, auf das Geld "verzichtet" zu haben, weil ich freundlicherweise paar Tage vorher angefangen habe.
Freundliche Grüße