Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
VBL im Krankenstand
sprottie:
Hallo zusammen,
wie läuft es bei euch?
Ich hab folgendes Problem:
Immer wenn ich mal etwas länger als die 6 Wochen krank bin ( jetzt wieder durch Unfall) geht mein Gehaltskonto in die Miese, weil mein AG trotzdem ich ja kein Einkommen habe, die vollen VBL-Beiträge monatlich abführt :-/
Ich habe jetzt die 300€ Energiezulage nicht erhalten, weil mein Gehaltskonto schon wieder mit 600€ in den miesen war. Lt. Sachbearbeiter VBL liegt der Fehler beim AG, denn der muss keine Beiträge abführen, solange man kein Einkommen erzielt.
Hat jemand Erfahrung damit??
Grüße
Isie:
Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungsanspruchs besteht nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 bis 4 TVöD Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss. Während des Anspruchszeitraumes auf einen Krankengeldzuschuss sind weiter VBL-Beiträge abzuführen. Die Beitragshöhe bemisst sich nach dem Bruttoentgelt, das Basis für die Berechnung des Krankengeldzuschusses ist. Dies gilt auch, wenn ein Krankengeldzuschuss wegen der Höhe des Krankengeldes nicht gezahlt wird, sondern nur dem Grunde nach zusteht.
Die Auskunft des VBL-Sachbearbeiters war falsch, falls sie sich auch auf Krankengeldzuschusszeiträume bezog.
sprottie:
Hallo Isie,
kannst du deine Aussage auch irgendwie belegen? Quellen?
Während des Anspruchszeitraumes auf einen Krankengeldzuschuss sind weiter VBL-Beiträge abzuführen.
Die Beitragshöhe bemisst sich nach dem Bruttoentgelt, das Basis für die Berechnung des Krankengeldzuschusses ist.
Also lt. Satzung VBL und auch i den Infobroschüren steht folgendes:
Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf Krankengeldzuschuss, sofern Sie an der Erkrankung kein Verschulden trifft. Obwohl Sie damit tatsächlich kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt mehr verdienen, erhalten Sie weiterhin Versorgungspunkte für Ihre Altersabsicherung. Hierzu wird für die Zusatzversorgung bei der VBL ein fiktives Entgelt unterstellt, das sich an Ihrem regulären Tabellenentgelt der letzten drei vollen Kalendermonate orientiert
Daraus lässt sich doch ableiten, dass man im krankheitsfall trotzdem die VP bekommt auch wenn keine Beiträge mehr bezahlt werden müssen, bzw. nach Aussage des VBL-Sachbearbeiters werden die Beiträge vom Krankengeldzuschuß berechnet ( 1,81% )
Wäre mal nett von Dir, wenn du mir mal aufzeigen könntest, wo man das, was du geantwortet hast, nachlesen kann.
Vielen lieben Dank.
Isie:
Hallo sprottie,
die Regelung findest du im Tarifvertrag Altersversorgung in der Anlage 3 Satz. 3:
"Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gilt für Kalendermonate, in denen Beschäftigte für mindestens einen
Tag Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben – auch wenn dieser wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird – das fiktive Entgelt nach § 21 TVöD/§ 21 TV-L bzw. entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen, das für die Tage, für die tatsächlich Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss bestand, im Falle eines entsprechenden Entgeltfortzahlungsanspruchs gezahlt worden wäre."
Die von dir zitierte Passage aus der Satzung bedeutet nicht, dass keine Beiträge zu zahlen sind, sondern regelt nur, auf welcher Grundlage die Versorgungspunkte in diesem Fall berechnet werden.
Nachtrag: In der Satzung findest du die von mir oben zitierte Passage aus dem Tarifvertrag auch, und zwar in Abschnitt XII Absatz 3.
sprottie:
Hallo Isie,
das macht für mich keinen Sinn bzw. ist es für mich so nicht nachvollziehbar. Wenn ich nach deiner Aussage im Krankengeldbezug trotzdem die vollen VBL-Beiträge vom bisherigen Gehalt bezahlen muss, wozu sagt die VBL dann, dass sie ein fiktives Entgelt berechnen, sodass ich weiterhin die volle VP bekomme? Die vollen VP bekomme ich ja dann sowieso auf Grund meiner vollen Beiträge.
Für mich ist es viel mehr so logisch, wie es mir der Sachbearbeiter erklärt hat :
Im Krankengeldbezug bekommt man die vollen VP( fikives Einkommen der letzten 3 Kalendermonate ), die Beiträge für die VBL werden nur vom Krankengeldzuschuss erhoben, z.B. 100€ Krankengeldzuschuss davon 1,81%=1,81€ abzuführender Beitrag an die VBL und trotzdem volle VP.
oder meinst du es auch so und ich habe dich nur falsch verstanden??
LG
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