Hallo Isie,
ich bin bei einer kleinen Kommune beschäftigt ca. 180 Tarif-Beschäftigte inkl. paar Beamter.
Ich habe deine Ausführungen sehr wohl gelesen und auch die Fundstelle der Satzung gefunden, die mir jedoch immer noch nicht schlüssig erscheint, was ist denn nun damit gemeint? So wie ich dich nun verstanden hab, ist es so, dass, wenn ich keinen KGZ bekomme, auch keine Beiträge gezahlt werden müssen. Vorher hab ich es so von dir verstanden, als wenn immer die Beiträge bezahlt werden müssten als ob man volles Entgelt beziehen würde (fiktives Einkommen).... sry, ich bin kein studierter und dieses Amtsdeutsch ist für mich und war auch immer sehr schwammig.
Also, um es abzuschließen... KEINE VBL-Beiträge wenn man kein KGZ bezieht..oder erst nach 33 Wochen? keine Zahlung mehr?
Du siehst, ich versuche es zu verstehen, habe aber Verständnisprobleme!
Ich bekomme nämlich komischerweise kein KGZ, aber muss die vollen Beiträge bezahlen für die VBL, und dieses erscheint mir nicht plausibel: Danke
Die Fundstelle ich dich nicht gefunden habe, war der Tarifvertrag Altersvorsorge auf den du dich anfangs bezogen hattest :-)