Autor Thema: Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA  (Read 5918 times)

720825

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Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA
« am: 06.10.2022 22:15 »
Hallo,

ich habe in 03/2022 mehrmals nach 21 Uhr gearbeitet und in 05/2022 Nachtzuschläge erhalten (Bsp.: 50€), aus meiner Sicht korrekt.

Nun hatte ich vom 30.05. - 03.06.2022 Urlaub. - Kein Urlaubslohnaufschlag, aus meiner Sicht korrekt, da der Urlaub in 05/2022 begann.
Ein weiterer Tag Urlaub in 07/2022 und weiterer Urlaub vom 24.08. - 02.09.2022.

Wann muß der Urlaubslohnaufschlag für den Tag Urlaub in 07/2022 gezahlt werden - in 07/2022 oder wieder 2 Monate später (§ 24 Abs.1 Satz 3 TVöD)?
Die Berechnungsgrundlage ist doch Juni, Mai und April 2022 - 50 € geteilt durch 65 (5 Tage Woche)?

Wann muß der Urlaubslohnaufschlag für die Urlaubstage in 08/2022 gezahlt werden - in 08/2022 oder wieder 2 Monate später? Die Berechnungsgrundlage ist doch Juli, Juni und Mai 2022 - 50 € geteilt durch 65 oder durch 64, da ich in 07/2022 einen Tag Urlaub hatte oder durch 61, da 1 Tag Urlaub 07/2022 und 3 Tgae Urlaub in 06/2022?

Da der Urlaub in 08/2022 begann und dieser nahtlos bis in 09/2022 ging, habe ich für 09/2022 auch Anspruch auf Urlaubslohnaufschlag?

Ich habe viele verschiedene Dinge zu dem Thema gelesen.
Es stand z.B., dass wenn 10 Urlaubstage mit Zuschlägen gewährt wurden, diese Tage in den Faktor des Bemessungszeitraumes nicht zu berücksichtigen sind und somit die Summe der letzten 3 Monate nicht durch 65, sondern durch 55 zu teilen wäre.

Ich hoffe, ich bekomme hier eine Auskunft, wenn möglich mit Gesetzlichen Grundlagen.
Vielen Dank

Isie

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Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA
« Antwort #1 am: 07.10.2022 11:13 »
Die tarifliche Grundlage für die Einbeziehung unständiger Bezüge in das Urlaubsentgelt ist § 26 i. V. m. § 21 S. 2 und 3 TVöD:

"2Die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile werden als Durchschnitt auf Basis der dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate (Berechnungszeitraum) gezahlt. 3Ausgenommen hiervon sind das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen sowie besondere Zahlungen nach § 23 Abs. 2 und 3."

Du betrachtest also die 3 Kalendermonate, die dem Urlaubsbeginn vorausgehen. Aber es ist nicht maßgebend, welche unständigen Bezüge du in diesen Monaten erhalten hast, sondern welche unständigen Bezüge dir für diese Monate zustehen bzw. zugestanden haben.

Die Fälligkeit der unständigen Bezüge sowie des im Urlaubsentgelt enthaltenen Durchschnittsbetrages der unständigen Bezüge ist in § 24 TVöD geregelt:

"4Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, sowie der Tagesdurchschnitt nach § 21 sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig."

Du bekommst also im zweiten Kalendermonat nach Fälligkeit des jeweiligen Urlaubsentgelts eine Nachzahlung des Urlaubsentgelts in Höhe des ggf. zustehenden anteiligen Durchschnittsbetrages.

720825

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Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA
« Antwort #2 am: 07.10.2022 20:33 »
Hallo,

vielen Dank schonmal für die Antwort.

Was bedeutet "...Aber es ist nicht maßgebend, welche unständigen Bezüge du in diesen Monaten erhalten hast, sondern welche unständigen Bezüge dir für diese Monate zustehen bzw. zugestanden haben."

Ich habe 50 € im Mai für März erhalten. Des Weiteren keine Zuschläge.
Für einen Tag in 07/22 bekomme ich den Aufschlag in 09/22 und für den Urlaub in 08 - 09/22 bekomme ich da 6 Tage im Oktober und 2 Tage im November für September?
"...Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat betrifft, erfolgt daher keine Neuberechnung des Tagesdurchschnitts."

Wird der Betrag von 50 € immer durch 65 geteilt bei einer 5 Tage Woche?

Es stand z.B., dass wenn 10 Urlaubstage mit Zuschlägen gewährt wurden, diese Tage in den Faktor des Bemessungszeitraumes nicht zu berücksichtigen sind und somit die Summe der letzten 3 Monate in diesemBeispiel nicht durch 65, sondern durch 55 zu teilen wäre.

Ich hoffe es kann mir jemand noch erklären, denn im Tarifvertrag habe ich nichts dazu gefunden.

Isie

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Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA
« Antwort #3 am: 07.10.2022 23:13 »
Schau mal hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arnoldtillmanns-burlg-11-urlaubsentgelt-712-durchschnittsbetrag-bei-den-unstaendigen-entgeltbestandteilen-21-satz2-tvoed_idesk_PI42323_HI6328234.html

Wenn du im Juli Urlaub hast, sind unständige Bezüge i. S. des § 21 TVöD, die du im Referenzzeitraum April bis Juni erarbeitet hast, in einen Tagesdurchschnitt umzurechnen und pro Urlaubstag zu zahlen. Da die unständigen Bezüge jeweils erst im übernächsten Kalendermonat fällig sind, ist der auf den unständigen Bezügen beruhende Teil des Urlaubsentgelts für Juli erst im September fällig. Wenn im Referenzzeitraum Entgeltfortzahlung zustand, vermindert sich der Faktor 65 (bei einer 5-Tage-Woche) um die Arbeitstage mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

720825

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Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA
« Antwort #4 am: 15.10.2022 00:20 »
Hallo,

vielen Dank für die Erklärung und den LINK.

Ich habe mal alles zusammengefaßt und Bitte alle drüberzuschauen, ob es so korrekt ist.

Nachtarbeit – 03/2022

Zuschlagszahlung Nachtarbeit – 05/2022 – 50 €

Urlaub: 30.05. - 03.06.2022 – kein Urlaubslohnaufschlag, da Beginn des Urlaubs in 05/2022

Urlaub: 01.07.2022 – Bezahlung in 09/2022 = 50 € / 65 Tage (5 Tage Woche) = 0,77 €/Tag

Urlaub: 24.08. - 02.09.2022 – Bezahlung 10/2022 = 50 € / 64 Tage (abzüglich 1 Tag Aufschlag für 07/2022) = 0,78 € / Tag

Bezahlung 11/2022 = 50 € / 58Tage (abzüglich 1 Tag Aufschlag für 07/2022 und 6 Tage für 08/2022) = 0,86 € / Tag

Bekomme ich den Aufschlag für die 2 Tage in 09/2022, da der Urlaub in 08/2022 begonnen hat?

Ich zitiere mal aus dem LINK: „…Es bleiben sowohl beim Geldfaktor als auch beim Zeitfaktor diese Entgeltfortzahlungstatbestände unberücksichtigt. Geldfaktor und Zeitfaktor sind entsprechend zu korrigieren.“

Das heißt für mein Verständnis, daß für die Urlaubstage in 08/2022 die 0,78 € und der 1 Tag Urlaub im Juli unberücksichtigt bleiben?

Wenn ich es richtig verstehe, fließen die Beträge des Durchschnittsbetrages nicht in die Summe der Zuschläge ein und die Tage in denen diese Zuschläge gezahlt wurden, werden bei einer 5 Tage Woche von den 65 Tagen abgezogen. Ist das so korrekt?

Ich bitte um Feedback, ob die Zahlen so wie ich es mir denke korrekt sind bzw. mir die Korrekturen meiner Zahlen mitzuteilen und zu erklären.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Isie

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Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA
« Antwort #5 am: 15.10.2022 08:55 »
Die im März geleistete Nachtarbeit ist nur für Urlaube in den Monaten April, Mai und Juni maßgebend, denn nur bei diesen Monaten umfasst der Referenzzeitraum den Monat März. Maßgebend sind die im Referenzzeitraum erarbeiteten einschlägigen zuständigen Bezüge. Wann die zuständigen Bezüge ausgezahlt wurden, ist irrelevant. Also 50€ geteilt durch 65, das ist der tägliche Durchschnittsbetrag, der pro Urlaubstag im Mai und Juni gezahlt wird. Fällig ist dieser Teil des Urlaubsentgelt aber erst im Juli bzw. August.

peer80

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Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA
« Antwort #6 am: 15.10.2022 13:22 »
Du machst dir hier Gedanken um Beträge von unter 1 Euro? Hast du sonst keine Hobbys?

720825

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Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA
« Antwort #7 am: 15.10.2022 22:45 »
@ Isie
Ich danke dir sehr für die Ausführungen. Jetzt hat es bei mir Klick gemacht.  :)
Man sollte nur genau lesen und nichts reininterpretieren.
Ich bin immer vom Monat der Zahlung rückwärts gegangen, das war falsch.
Also im Juli 2 Tage und im August 3 Tage Zahlung der Aufschläge.
Der Aufschlag wird durch 65 geteilt, da der Urlaub im Mai begonnen hat und in den Juni ging, korrekt?

Wenn im Mai 2 Tage Urlaub waren und dann am 27.06. - 28.06.22 wieder Urlaub oder Krankheit, wäre der Teiler für Mai 65 und für Juni 63?

@peer80
Es geht nicht um die Beträge sondern ums verstehen. ich hätte auch Beträge von 200 € nehmen können.

Isie

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Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA
« Antwort #8 am: 17.10.2022 09:39 »
Wenn in den Referenzzeitraum Tage mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung fallen, ist der Teiler 65 um die Arbeitstage mit Entgeltfortzahlung zu reduzieren.

720825

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Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA
« Antwort #9 am: 09.11.2022 07:33 »
Hallo Isie,

herzlichen Dank für die Ausführungen und die Geduld.
Ich habe mich nun endlich etwas eingelesen und meine letzte Frage wäre, gilt die Protokollerklärung Nr. 2 Satz 4 zu §21 für alle TVöD`s (Bund, Land, VKA)?

Isie

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Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA
« Antwort #10 am: 09.11.2022 21:56 »
Ich nehme an, dass die Protokollerklärung für den Bund und die VKA gilt, da es keine verschiedenen Versionen des § 21 TVöD gibt. Für die meisten Länder gilt sie nicht, da bzw. soweit für diese nicht der TVöD, sondern der TV- L oder der TV-H gilt.

720825

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Antw:Urlaubslohnaufschlag TvöD VKA
« Antwort #11 am: 10.11.2022 07:30 »
Super und vielen Dank.