Autor Thema: [RP] 'Anordnung' einer Psychotherapie durch den Dienstherrn  (Read 2922 times)

Patricia

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Hallo liebes Forum,
ich bin seit Dez 21 erkrankt. Dies bestätigte auch der Amtsarzt (Untersuchung Dienstfähigkeit) im Sept 22.

Im Gutachten heißt es:  Zur Optimierung wird die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie empfohlen. Zudem wird eine stationäre/ teilstat. Therapie angeraten.

Der Dienstherr schreibt: "... Bitte Sie mir innerhalb der nä. 2 Wochen mitzuteilen, wann u wo sie die stationäre/ teilstat. Therapie durchführen.  Setzen Sie sich mit der Beihilfestelle bzgl. einer evtl. Kostenübernahme in Verbindung"

Dann folgt ein Hinweis auf §34 BeamStG (Pflicht zur vollen Hingabe im Beruf, Gesunderhaltungspflicht)

Frage: Wie ist das Schreiben zu beurteilen? Der Hinweis auf §34 ist ja trivial. Müsste der DH nicht die Kosten übernehmen? 
Ich möchte  eine ambulante Psychotherapie.
Ist das möglich, oder muss ich eine stat. Therapie machen? Der AA schreibt ja 'empfohlen', bzw. 'angeraten'.

Vielen Dank für eure Inputs!
« Last Edit: 09.10.2022 04:55 von Admin2 »

SpeedyG

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Ich denke um die Kostenübernahme abzuklären sollst du dich ja an die Beihilfestelle wenden. Was sagen die?

Patricia

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Beihilfestelle rufe ich morgen nochmal an. Ich war über ½h in der Warteschleife. . .  (Die Krankenversicherung bezahlt 20 Sitzungen . . .)

Mir geht es um die Art der Therapie. Kann der Dienstherr  die Art & Weise der Behandlung bestimmen?
Ich möchte keine stationäre Therapie machen (muss mich auch noch um meine Mutter kümmern), sondern nur ambulant.

Ob teilstat. möglich ist, wird sich morgen herausstellen.

Vielen Dank, und allen einen schönen Sonntag

Sleyana

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 190
Ich bin ja über die Wartezeit bis zum Beginn der Therapie gespannt. Psychologen sind in letzter Zeit etwas überlastet.

Ich hoffe es klappt alles und vielleicht magst du erzählen wie der Weg ist. Manche sind vielleicht auch mal in so einer Situation

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,917
Hallo  Patricia,

unabhängig von den Anforderungen des Dienstherrn solltest Du das tun, was Deiner Gesundheit am Zuträglichsten ist. Meinst Du nicht,  dass Deine Mutter wollen würde, dass es Dir gut geht, auch wenn es bedeutet, dass sich für ein paar Wochen Andere um sie kümmern müssen?

Dem Dienstherrn würde ich einfach mitteilen,  dass Du Dich um geeignete Therapien bemühst, dass derzeit aber längere Wartezeiten zu verzeichnen sind.

Patricia

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Es geht mir darum, dass der DH nur die stat. / teilstat. Therapie erwähnt und die ambulante außer Acht lässt.
Kann der DH eine Behandlung vorschreiben? Dann müsste doch in dem Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen....
Die Beihilfestelle hat noch nicht auf meine Mail geantwortet. Telefonisch kommt man nur zur Warteschleife.

eine Nachfrage bei  4 Therapeuten ergab: Z. ZT. nehmen wir keine neuen Patienten.
Für die teilsstat. Therapie kann man sich Ende Okt bewerben. Dann wird ausgewählt . . . .

Danke für Eure Anregungen