Autor Thema: Qualifizierungslehrgang  (Read 1004 times)

AndreasHL

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Qualifizierungslehrgang
« am: 10.10.2022 13:49 »
Hallo,

aus einer Ausschreibung einer Staatskanzlei von 2002 für den Qualifizierungslehrgang 2:

"bewerben können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes, die unbefristet im Angestelltenverhältnis tätig sind, über eine mindestens vierjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung verfügen und das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben."

Würde die altersmäßige Befristung aus heutiger Sicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen? Ich weiß, das AGG gab es erst 2006.

Bei Jahre später erfolgten erneuten Ausschreibung wurde dieser Passus weggelassen.

Durch die Befristung 45. Lebensjahr wurde in unserem Amt vielen Beschäftigten die Möglichkeit genommen, sich zu bewerben. War eine Sauerei, damals :-((

Viele Grüße

Andreas