Guten Tag zusammen,
ein Bekannter ist qua Erläuterung zur Stellenbeschreibung zum Vertreter des Sachgebietsleiters ernannt worden (Nur ein Satz wie: '...durch die dauerhafte Übernahme der Vertetung wird ein höherer Aufwand zuerkannt')
Er soll bei dessen Abwesenheit das Personal führen und Arbeiten einer Besoldungsgruppe A12 BBesG übernehmen.
Selbst ist er in EG 9a TVÖD eingruppiert.
Da die Vertretung in der Stellenbeschreibung nicht in einem Arbeitsvorgang mit den üblichen 10-15% eingeflossen ist, wurde eine Zulage für die Vertretungsdauer von 2 Monaten begehrt.
Diese wurde abgelehnt mit der Begründung, der Bekannte sei ohnehin schon "Ständiger Vertreter bei Abwesenheit".
Der Bekannte wüsste nur zu gern, ob er nun eine Zulage während der (längerfristigen) Vertetung bekommt oder eine eingruppierungsrelevante Änderung der Stellenbeschreibung vorgenommen werden muss.
Was meint ihr?
Glück auf, Polylux