Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TVÖD Zulage und 2 zusätzlich Urlaubstage
Geatrix:
Hallo zusammen,
ich bin in der Stufe S15 und werde zum Januar den Arbeitgeber wechseln.
Was passiert mit der Zulage meines jetzigen Arbeitgebers? Bekomme ich die noch für die Monate ab Juli diesen Jahres dann nachträglich obwohl ich nicht mehr dort beschäftigt bin? Das gleiche betrifft die 2 zusätzlichen Urlaubstage.
Werden diese mir dann ausgezahlt? Oder sollte ich sie quasi lieber vorsorglich einfach nehmen obwohl sie bis jetzt nirgendwo aufgeführt sind?
Vielen Dank und liebe Grüße
flip:
Selbstverständlich wird schuldiges Entgelt ausbezahlt/nachbezahlt.
Die Zulage erhalten Beschäftigte der S15 Fallgruppe 6. Ob deine Eingruppierung aus Fallgruppe 6 herrührt kann ich nicht feststellen.
Wenn nicht gibts wohl auch keine Zulage.
Es gibt keine 2 zusätzlichen Urlaubstage. Ich vermute, es sind die Regenerationstage gemeint. Einen Anspruch auf Auszahlung nicht genommener Regenerationstage kann ich aus dem Tarifvertrag nicht entnehmen.
Geatrix:
Erstmal vielen Dank. Ok das heißt? Mir stehen 2 zusätzlich Regenerationstage für 2022 zu. Wie komme ich an diese denn ran?
Fallgruppe 6 ist was? Ich bin bei den Amtsvormundschaften beschäftigt.
flip:
--- Zitat von: Geatrix am 10.10.2022 16:36 ---Erstmal vielen Dank. Ok das heißt? Mir stehen 2 zusätzlich Regenerationstage für 2022 zu. Wie komme ich an diese denn ran?
--- End quote ---
Beschäftigte beantragen den jeweiligen Regenerationstag schriftlich spätestens vier Wochen vorher beim Arbeitgeber. Dieser teilt seine Entscheidung spätestens zwei Wochen vorher schriftlich mit. Wenn sich Beschäftigte und Arbeitgeber einig sind ist es auch möglich, die Regenerationstage kurzfristig zu gewähren.
Auch bei den Regenerationstagen gilt: Der Arbeitgeber soll die Wünsche der Beschäftigten berücksichtigen. Er darf den Antrag auf einen bzw. mehrere Regenerationstage nur aus dringlichen betrieblichen/dienstlichen Gründen ablehnen.
-> Vielleicht zuerst die Regenerationstage nehmen. Aus betriebölichen Gründen verwehrter Urlaub kann möglicherweise ausgezahlt werden.
Am Besten ist im immer eine einvernehmliche Lösung mit der Personalstelle. Vielleicht erstmal da verhandeln.
--- Zitat von: Geatrix am 10.10.2022 16:36 ---Fallgruppe 6 ist was? Ich bin bei den Amtsvormundschaften beschäftigt.
--- End quote ---
„Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt.“
Sollte m.E. auf dich passen.
Geatrix:
Danke. Mal wieder alles kompliziert. Natürlich wird drauf spekuliert, dass die Leute die Tage aufgrund des Aufwands nicht beantragen. Aber so ist das eben.
Ja ich bin studierter Sozial Arbeiter. Da bin ich mal gespannt ob das die Kommune bei der ich noch bis Ende de Jahres beschäftigt bin genau so sieht und mir die Zulage zahlt.
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