Autor Thema: Vermessungsingenieur mit der E9b?  (Read 3404 times)

Steini98

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Vermessungsingenieur mit der E9b?
« am: 10.10.2022 22:58 »
Hallo,

brauche in einem Fall mal Hilfe. Es geht um die Stelle eines Vermessungsingenieurs. Die Stelle ist mit 9b bewertet.

30 % Grundstückswertermittlung
50 % An- und Verkauf von Grundstücken
20 % Verwaltung von Grundstücken

Die Wertermittlungsaufgaben können nur von einem Ingenieur durchgeführt werden. Voraussetzung für den Job ist daher ein Bachelor in Vermessung.

Auf meine Nachfrage warum die Stelle 9b sein, hieß es weil die Grundstücksbewertung weniger als 50 % sei.

Andere Stellen mit 100 % Grundstücksbewertung (SB im Gutachterausschuss) sind E11.

Nach EGO sind Vermessungsingenieure mit entsprechender Tätigkeit der E10 zuzuordnen. Grundstücksbewertung ist sicherlich eine entsprechende Tätigkeit für einen Vermesser.

Wie seht ihr das?





Bob Kelso

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #1 am: 10.10.2022 23:02 »
Guten Abend! Ich kann mich inhaltlich nicht dazu äußern!
Allerdings ist dies erneut ein Zeichen, dass es einen "Fachkräftemangel" nicht geben kann; denn sonst müssten die AG etwas zur Gewinnung von FK etwas bieten!

Organisator

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #2 am: 10.10.2022 23:35 »
Die Bewertungstätigkeit mit 30% findet keine Berücksichtigung. Also so, wie im Ausgangspost beschrieben.

Wenn die anderen Tätigkeiten mit E9b zutreffend bewertet sind, sind die Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit mit E9b ebenfalls zutreffend bewertet.

Kryne

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #3 am: 11.10.2022 07:52 »
Sagen wirs aber mal so, wenn sich ein Vermessungsingenieur für die E9b hergibt, dann ist der auch selbst schuld und hat genau das auch so verdient.


Steini98

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #4 am: 11.10.2022 08:21 »
Danke für die Antworten auch wenn es etwas frustrierend ist.

Gebe euch recht, dass es eigentlich kein Ingenieur machen sollte. Aber wenn man befristet ist und unbefristet werden möchte muss man trotzdem drüber nachdenken

Von extern kommt für die e9b sicherlich keine

Bastel

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #5 am: 11.10.2022 09:46 »
Danke für die Antworten auch wenn es etwas frustrierend ist.

Gebe euch recht, dass es eigentlich kein Ingenieur machen sollte. Aber wenn man befristet ist und unbefristet werden möchte muss man trotzdem drüber nachdenken

Von extern kommt für die e9b sicherlich keine

Ist den die Nachfrage nach Vermessungsingenieuren so niedrig? Einfach einen anderen AG suchen?

Steini98

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Antw: Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #6 am: 21.10.2022 16:39 »
Hallo,
in die Sache kam jetzt doch nochmal Bewegung.
In dem Bereich werden jetzt 2 Stellen ausgeschrieben und eine für einen Vermessungsingenieur mit E10. Die alte Stellenausschreibung wird nicht mehr gemacht.

Finde ich gut. Die Stelle ist jetzt wie folgt aufgebaut:

25 % Grundstückswertermittlung (Nach Auskunft PR E10 Tätigkeit)
20 % An- und Verkauf von Grundstücken (Nach Auskunft PR E10 Tätigkeit)
55 % Verwaltung von Grundstücken (Nach Auskunft PR E9b Tätigkeit)

Ich habe mich jetzt nur gefragt, ist es eine E10 wegen den Ingenieurstätigkeiten? dürften ja eigentlich nicht berücksichtigt werden:

 
Die Bewertungstätigkeit mit 30% findet keine Berücksichtigung. Also so, wie im Ausgangspost beschrieben.

Wenn die anderen Tätigkeiten mit E9b zutreffend bewertet sind, sind die Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit mit E9b ebenfalls zutreffend bewertet.

Oder ist es eine E10 wegen:
"Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt." Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

Aber die Ingenieurstätigkeiten haben ja keine besondere Schwierigkeit und Bedeutung sonst wären sie ja nicht E10 sondern E12...

Entgeltgruppe 10
Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.

oder gilt hier die Auffangfunktion der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale?

Bitte nicht falsch verstehen es geht hier nicht darum mehr als E10 zu fordern. Damit bin ich happy. aber ich will es verstehen, sodass mir nicht in ein paar Monaten einer kommt und sagt die Bewertung sei falsch. Danke.





JesuisSVA

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #7 am: 21.10.2022 16:48 »
Sofern die Auskünfte des PR korrekt wären, wovon grundsätzlich nicht auszugehen ist und hier liegt angesichts der hanebüchenen Vermutung hinsichtlich der Bewertung der Teiltätigkeit An-/Verkauf wohl keine Ausnahme vor, wäre es eine E9b.

Steini98

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #8 am: 21.10.2022 16:56 »
Vielen Dank für die Antwort. Irgendwie habe ich sowas befürchtet.
ich habe das Gefühl, dass man vom Personalamt sehr darauf achtet unter den 50 % höherwertigen Tätigkeiten bzw. den 33 % zu bleiben.

habe nämlich auch nicht verstanden warum es plötzlich 5 % weniger bei der Grundstückswertermittlung sein sollen.

Wäre es denn eine E10 wenn die Grundstückswertermittlung 33 % ausmachen würde?

bzw.

Wäre es eine E 10 wenn An- und Verkauf (kann nicht sagen ob richtig mit E10 bewertet. Auskunft PR...) + Grundstücksbewertung 55 % ausmachen würden?

JesuisSVA

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #9 am: 21.10.2022 17:05 »
Es bedarf Arbeitsvorgängen im Umfang von mindestens 50% der Gesamttätigkeit, die mindestens E10 sind. An-/Verkauf sind keine Ingenieurstätigkeiten, sondern solche nach den allg. Tätigkeitsmerkmalen. Und da kann ein Arbeitsvorgang entweder E9c oder E11 sein, aber niemals E10.

Steini98

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #10 am: 21.10.2022 17:22 »
ok, verstehe. Danke
Dann müsste also schon An- und Verkauf mit E11 bewertet werden (davon gehe ich nicht aus) und zuzüglich des Anteils für Grundstückswertermittlung (E10) müsste ein Gesamtanteil (Verkauf + Bewertung)  >50 % rauskommen....

 :(  da ist der Ärger wieder vorprogrammiert.....

WasDennNun

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #11 am: 21.10.2022 17:51 »
ok, verstehe. Danke
Dann müsste also schon An- und Verkauf mit E11 bewertet werden (davon gehe ich nicht aus) und zuzüglich des Anteils für Grundstückswertermittlung (E10) müsste ein Gesamtanteil (Verkauf + Bewertung)  >50 % rauskommen....

 :(  da ist der Ärger wieder vorprogrammiert.....
Tja, wenn die Zeitanteile halt so ungünstig sind.
Wie wurden diese denn ermittelt?  8)

clarion

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #12 am: 21.10.2022 19:40 »
Also,

ich kenne in beispielsweise in meinem Bundesland keinen Vermessungsingenieur mit weniger als E10, egal ob beim Kataster, bei den Gutachterausschüssen oder in der Flurbereinigung. In meinem Bundesland sind die tarifbeschäftigten Verm.Ings allerdings nach TV-L beschäftigt und Mangelware sind sie obendrein.

Bist Du Baden Württemberger in so einem kommunalen Kleinst-Gutachterausschuss, dass Du noch nicht einmal 100% Vermesser-Tätigkeiten machst?


Steini98

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #13 am: 22.10.2022 10:52 »
Also,

ich kenne in beispielsweise in meinem Bundesland keinen Vermessungsingenieur mit weniger als E10, egal ob beim Kataster, bei den Gutachterausschüssen oder in der Flurbereinigung. In meinem Bundesland sind die tarifbeschäftigten Verm.Ings allerdings nach TV-L beschäftigt und Mangelware sind sie obendrein.

Bist Du Baden Württemberger in so einem kommunalen Kleinst-Gutachterausschuss, dass Du noch nicht einmal 100% Vermesser-Tätigkeiten machst?


BW + kleine Gemeinde = Punktlandung....



ok, verstehe. Danke
Dann müsste also schon An- und Verkauf mit E11 bewertet werden (davon gehe ich nicht aus) und zuzüglich des Anteils für Grundstückswertermittlung (E10) müsste ein Gesamtanteil (Verkauf + Bewertung)  >50 % rauskommen....

 :(  da ist der Ärger wieder vorprogrammiert.....
Tja, wenn die Zeitanteile halt so ungünstig sind.
Wie wurden diese denn ermittelt?  8)


Das ist eine gute Frage. Bei diesen Stellen mit verschiedenen Tätigkeiten ist das ja auch nur schwer möglich. Und meine Befürchtung ist, dass das PA da eher die Anteile so "ermittelt" dass da keine höhere Entgeltgruppe raus kommt  :-X

Vielleicht spricht sich ja noch in BW rum, dass am Personal sparen an der falschen Stelle gespart ist....

WasDennNun

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Antw:Vermessungsingenieur mit der E9b?
« Antwort #14 am: 22.10.2022 11:02 »
Tja, wenn die Zeitanteile halt so ungünstig sind.
Wie wurden diese denn ermittelt?  8)


Das ist eine gute Frage. Bei diesen Stellen mit verschiedenen Tätigkeiten ist das ja auch nur schwer möglich. Und meine Befürchtung ist, dass das PA da eher die Anteile so "ermittelt" dass da keine höhere Entgeltgruppe raus kommt  :-X

Vielleicht spricht sich ja noch in BW rum, dass am Personal sparen an der falschen Stelle gespart ist....
Nun, dann ist es doch ein leichtes den Personaler klar zu machen, dass man den Job nur annimmt, wenn die Zeitanteile entsprechend sind, da man sonst keine Lust auf den Job hat.