Das duale Studium war die Erstausbildung direkt nach dem Abitur. Es wurde ein befristeter Praxisvertrag hierfür geschlossen. Durch diesen Vertrag wurde z.B. genannt, dass der Arbeitgeber die erforderliche Praxisausbildung des Studierenden durchführt.
Zum Abschluss wurde ein Ausbildungszeugnis (explizit so genannt) ausgestellt, welches die praktische Ausbildung durch den Arbeitgeber bestätigt und darauf hinweist, dass der Studierende dann in ein Angestelltenverhältnis übernommen wurde.
Der Besuch der Vorleseungen war im Rahmen des dualen Studiums verpflichtend. Wie wenn ein Azubi die Berufsschule besucht. Hierzu wurde im Vertrag aufgeführt, dass der Arbeitgeber den Besuch der Vorlesungen und die Teilnahme an den Prüfungen usw. zu gewähren hat. Es ist auch aufgeführt, dass hierdurch kein Freistellungsanspruch resultiert.
Im Vertrag zum dualen Studium ist auch extra aufgeführt, dass dieser mit der Exmatrikulation beendet wird. Danach wurde dann ein Arbeitsvertrag unterschrieben.
Ich hoffe, das klärt die Rückfragen? Danke!