Autor Thema: Auszahlung der Zulage sowie Inanspruchnahme der Regenerationstage  (Read 2087 times)

SUElerin2020

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Hallo zusammen 

Mein AG schrieb und Anfang Oktober eine Email,  dass er bisher weder die Zulage auszahlen kann noch wüsste wie die Regenerationstage  genommen werden können da immer noch Unterschriften unter der Einigung fehlen würden uns es somit keine rechtliche  Grundlage besteht um das umzusetzen.

Ist das so korrekt?
Wann kann man denn mit dem ganzen rechnen?
Was passiert mit den Regenerationstagen wenn sie dieses Jahr nicht genommen werden können?Wir sind ein Betrieb mit fast 200 Mitarbeitern... das wird eng für die kommenden 2 1/2 Monate

PiA

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Hallo SUElerin2020
  • Ja, das ist korrekt. Wobei man selbstverständlich kreative Lösungen finden könnte (z.B. freiwillige Vorausleistung unter Widerrufsvorbehalt oder ein Vorschuss auf die JSZ). Aber es heißt ja schließlich "Verwaltung" und nicht "Gestaltung"... ::)
  • 'Man' - u. a. ein Fachverlags-Newsletter - hofft, dass die Auszahlung der Zulagen spätestens bis Ende des Jahres erfolgt sind. Mindestens eine KAV hat die Auszahlung der Zulagen wohl auch schon freigegeben.
  • Regenerationstage, die fristgerecht für dieses Jahr beantragt werden, können vom Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden, werden dann in das Folgejahr übertragen und sind dort bis zum 30.09. in Anspruch zu nehmen, siehe:
    https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118632.msg256910.html#msg256910