Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Beteiligung Personalrat
BAT:
--- Zitat von: Opa am 12.10.2022 08:51 ---@BalBund:Sehe ich auch so, zumal die Personaldisposition zu den Kernaufgaben einer jeden Führungskraft gehört. Der Personalrat kann aber drin sein, sobald im Einzelfall ein Urlaubswunsch abgelehnt wird und die Ablehnung zugunsten eines anderen Mitarbeiters nicht von einer Dienstvereinbarung oder Dienstanweisung gedeckt ist. Deshalb hat die Frage nach einer allgemeinen Regelung Relevanz.
--- End quote ---
Aber sicher nicht solch eine Regelung mit dem Inhalt. ;)
totoughtotame:
kommt mir bekannt vor. Auch hier gibt es Anweisungen des Vorgesetzen zur Bereitstellung eines "Notdienstes" an den Feiertagen, was in einer allgemeinen nichttechn. Verwaltung, wie wir es sind, jeder Sinnhaftigkeit entbehrt.
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