Nun ist es soweit, ich werde zum 01.12.22 versetzt. Ich habe mich gewehrt, aber der PR stand nicht hinter mir.
Ein Blick in meine Personalakte zeigte, dass meine FB Leitung für mich neue Tätigkeiten beantragt hatte, die normalerweise zu einer Höhergruppierung geführt hätten. Die Leitung hat schlicht die Beantragung nicht bearbeitet, aber damals bestätigt.
Nun möchte ich trotz Versetzung, dass dieser Vorgang abgeschlossen wird und ich ggf die Höhergruppierung bekomme.
Dazu entsteht bei mir die Frage, ob es möglich ist, wenn diese Beantragung 2020 eingereicht wurde,
(niemand es bearbeitet hat, aber die Leitung kommunizierte, dass nach Beantragung die Tätigkeiten von mir ausgeführt werden
dürfen,)
ich dennoch dieses Tätigkeiten/Höhergruppierung ein in 2022 einklagen könnte?
Lg