Auf so einen Mist müsste der Arbeitgeber nicht mal antworten oder sonstwie reagieren. Wer so offenkundig seinen Platz nicht kennt und auf irgendwas „besteht“, worauf er keinen Anspruch hat, verrennt sich, wenn man ihn ignoriert, schnell in irgendwas, was er sich zusammengegoogelt hat, wofür man ihn abmahnen und dann loswerden kann.
@JesuisSVA
Ich weiß nicht in welchen Lager und im welchen Urwald Du tätig bist. Fakt ist aber, dass unsere Behörde auf solche Anfragen antwortet. Ob sich jmd etwas zusammengoogelt oder ein Lexikon nutzt ist doch völlig irrelevant. Wer die FB Leitung und den PR dazu mitinformiert, bekommt von der Leitung auch eine Antwort.
Allein schon dass Du Kommentare MIST nennst, zeigt wie Du drauf bist. Sorry. Verstehe nicht was Dich sauer macht. Wenn ein Anspruch auf Entgelt nach EG geltend gemacht wird, antwortet ein AG in der Regel. Irgendwie müssen die TBs ihre neuen Tätigkeiten bekommen. Also veranlasst eine FB Leiter diese Tätigkeiten.
Die anekdotische Relevanz des Umstandes, ob Deine Behörde auf diese oder jene Frage antwortete, ist Dir hoffentlich bewusst. Oder auch nicht, wenn man bedenkt, dass offenkundig ist, dass Du nicht nur recht wenig verstehst, sondern auch recht wenig weisst.
Zudem solltest Du nicht von Deiner mangelnden Affektkontrolle auf mich schliessen. Ich bin völlig ruhig und gelassen.
Welche Regel sollte es geben, dass ein Arbeitgeber antwortet, "[w]enn ein Anspruch auf Entgelt nach EG geltend gemacht wird"? Ich löse selbst: Es gibt keine. In einer solchen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung gibt es keine Rechtspflicht zur Reaktion noch wäre es besonders schlau, eine solche zu zeigen. Wer Gott und die Welt in CC nimmt und sich zudem Ansprüche zusammenfantasiert, hat als Reaktion am ehesten kreative Anstrengungen zur baldigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erwarten.
Es gibt keinen Anspruch darauf, eine andere auszuübende Tätigkeit mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Ohne eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung besteht kein Anspruch auf eine höhere Eingruppierung. Und einer anderen organisatorischen Eingliederung vulgo Versetzung steht weder das eine noch das andere entgegen. Man sollte zwar aufrecht für das einstehen, worauf man einen Anspruch hat, erfundene "Ansprüche" sind jedoch überhaupt keine Ansprüche.