Autor Thema: Neue Tätigkeiten 2020 beantragt, Dienststelle nichts bearbeitet. Frage.  (Read 6885 times)

WasDennNun

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Ich halte es für fernliegend, dass in den Sachverhalt jemand involviert war, der namens des Arbeitgebers Arbeitsverträge schliessen dürfte und damit vertretungsberechtigt für den Arbeitgeber in dieser Angelegenheit gewesen wäre.
Dann gehst du also davon aus das die Sachverhaltsschilderung falsch ist?

JesuisSVA

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Ich gehe davon aus, dass die widersprüchlichen Nachschübe zur Sachverhaltsschilderung zu einer inhaltlichen Inkonsistenz führten, wenn man sie samt und sonders berücksichtigte.

Isie

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Ich halte es für fernliegend, dass in den Sachverhalt jemand involviert war, der namens des Arbeitgebers Arbeitsverträge schliessen dürfte und damit vertretungsberechtigt für den Arbeitgeber in dieser Angelegenheit gewesen wäre.
Dann gehst du also davon aus das die Sachverhaltsschilderung falsch ist?
Das war doch von Anfang an der Kern des Problems, ob derjenige, der die Tätigkeit übertragen hat, das berechtigterweise getan hat.

JesuisSVA

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Zudem ist fraglich, ob entsprechendes lediglich im Innenverhältnis des Arbeitgebers oder gegenüber dem Arbeitnehmer kommuniziert worden ist. Und von wem.

Benson77

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Ich halte es für fernliegend, dass in den Sachverhalt jemand involviert war, der namens des Arbeitgebers Arbeitsverträge schliessen dürfte und damit vertretungsberechtigt für den Arbeitgeber in dieser Angelegenheit gewesen wäre.
Dann gehst du also davon aus das die Sachverhaltsschilderung falsch ist?

Ich habe heute in mein Akte schauen dürfen. Der Antrag meines Leiters liegt in der Akte.  Ich habe mit ihm telefoniert und er bestätigt, dass ihm der AG ihm die Antwort gab. Er sagte Untätigkeitsklage  wäre eine Idee, da letztendlich nichts passiert ist, weder bezüglich der Tätigkeiten, noch bezüglich der Überprüfung der Eingruppierung.  Er riet mir ebenfalls die Entgeltgruppe einzufordern und die Entgeltgruppe samt Stufe zu benennen.  Man man mir Unwissenheit vorwerfen,  aber die Dienstestelle hat geschlampft. Nicht einmal mein Leiter bekam Meldung.  Er bestätigt, dass 10 Anträge bis dato immer funktioniert haben,  bis auf meinen. Ungleich behandelt ist eine Sache, aber schlecht behandelt um so schlimmer

Benson77

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Zudem ist fraglich, ob entsprechendes lediglich im Innenverhältnis des Arbeitgebers oder gegenüber dem Arbeitnehmer kommuniziert worden ist. Und von wem.
FB Leiter kommuniziert als erstes mit mir und spricht über die Tätigkeiten.
FB Leiter beantragt Tätigkeiten beim AG .
TB beantragt Überprüfung bei AG, AG bestätigt Eingang.

Mehr ist nicht weiter passiert.

JesuisSVA

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Ich halte es für fernliegend, dass in den Sachverhalt jemand involviert war, der namens des Arbeitgebers Arbeitsverträge schliessen dürfte und damit vertretungsberechtigt für den Arbeitgeber in dieser Angelegenheit gewesen wäre.
Dann gehst du also davon aus das die Sachverhaltsschilderung falsch ist?

Ich habe heute in mein Akte schauen dürfen. Der Antrag meines Leiters liegt in der Akte.  Ich habe mit ihm telefoniert und er bestätigt, dass ihm der AG ihm die Antwort gab. Er sagte Untätigkeitsklage  wäre eine Idee, da letztendlich nichts passiert ist, weder bezüglich der Tätigkeiten, noch bezüglich der Überprüfung der Eingruppierung.  Er riet mir ebenfalls die Entgeltgruppe einzufordern und die Entgeltgruppe samt Stufe zu benennen.  Man man mir Unwissenheit vorwerfen,  aber die Dienstestelle hat geschlampft. Nicht einmal mein Leiter bekam Meldung.  Er bestätigt, dass 10 Anträge bis dato immer funktioniert haben,  bis auf meinen. Ungleich behandelt ist eine Sache, aber schlecht behandelt um so schlimmer
Jemand, der in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit eine Untätigkeitsklage empfiehlt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

Auch wenn es für den Sachverhalt keine Rolle spielt, weil es lediglich im Innenverhältnis des Arbeitgebers stattfand und im Verhältnis zu Dir ohne Relevanz ist, wäre es schon interessant zu wissen, wie ihm der Arbeitgeber geantwortet haben soll. Hat sich die juristische Person in Rauchschwaden manifestiert und mit Grabesstimme mit ihm gesprochen? Oder bist Du tatsächlich Arbeitnehmer einer natürlichen Person?

Buttko567

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Hi,
unsere Rechtsabteilung sagte mal, aus dem Rechtsstaatsprinz ergibt sich, dass die Verwaltungen/Behörden etc dazu verpflichtet sind, über eingehende Anträge zeitnah zu entscheiden.

Die Frage ist, wenn über den Antrag der Fachbereichsleitung nicht entschieden wurde, ob Du dann Untätigkeitsklage stellen kannst. Ich könnte am Montag mal nachhaken, unsere Rechtsabteilung ist sehr locker.

Benson77

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Ich halte es für fernliegend, dass in den Sachverhalt jemand involviert war, der namens des Arbeitgebers Arbeitsverträge schliessen dürfte und damit vertretungsberechtigt für den Arbeitgeber in dieser Angelegenheit gewesen wäre.
Dann gehst du also davon aus das die Sachverhaltsschilderung falsch ist?

Ich habe heute in mein Akte schauen dürfen. Der Antrag meines Leiters liegt in der Akte.  Ich habe mit ihm telefoniert und er bestätigt, dass ihm der AG ihm die Antwort gab. Er sagte Untätigkeitsklage  wäre eine Idee, da letztendlich nichts passiert ist, weder bezüglich der Tätigkeiten, noch bezüglich der Überprüfung der Eingruppierung.  Er riet mir ebenfalls die Entgeltgruppe einzufordern und die Entgeltgruppe samt Stufe zu benennen.  Man man mir Unwissenheit vorwerfen,  aber die Dienstestelle hat geschlampft. Nicht einmal mein Leiter bekam Meldung.  Er bestätigt, dass 10 Anträge bis dato immer funktioniert haben,  bis auf meinen. Ungleich behandelt ist eine Sache, aber schlecht behandelt um so schlimmer
Jemand, der in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit eine Untätigkeitsklage empfiehlt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

Auch wenn es für den Sachverhalt keine Rolle spielt, weil es lediglich im Innenverhältnis des Arbeitgebers stattfand und im Verhältnis zu Dir ohne Relevanz ist, wäre es schon interessant zu wissen, wie ihm der Arbeitgeber geantwortet haben soll. Hat sich die juristische Person in Rauchschwaden manifestiert und mit Grabesstimme mit ihm gesprochen? Oder bist Du tatsächlich Arbeitnehmer einer natürlichen Person?

Es wurde telefoniert. AG rief FB Leitung an.

Buttko567

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Hi,
unsere Rechtsabteilung sagte mal, aus dem Rechtsstaatsprinz ergibt sich, dass die Verwaltungen/Behörden etc dazu verpflichtet sind, über eingehende Anträge zeitnah zu entscheiden.

Die Frage ist, wenn über den Antrag der Fachbereichsleitung nicht entschieden wurde, ob Du dann Untätigkeitsklage stellen kannst. Ich könnte am Montag mal nachhaken, unsere Rechtsabteilung ist sehr locker.
Untätigkeitsklage  hat Dein FB Leiter gesagt? Naja egal, ich würde mal fragen was ein TB für Möglichkeiten hat, rechtlich gesehen. Würde dann erneut hier schreiben.

JesuisSVA

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Hi,
unsere Rechtsabteilung sagte mal, aus dem Rechtsstaatsprinz ergibt sich, dass die Verwaltungen/Behörden etc dazu verpflichtet sind, über eingehende Anträge zeitnah zu entscheiden.

Die Frage ist, wenn über den Antrag der Fachbereichsleitung nicht entschieden wurde, ob Du dann Untätigkeitsklage stellen kannst. Ich könnte am Montag mal nachhaken, unsere Rechtsabteilung ist sehr locker.

Wenn man sich zur Lachnummer machen möchte, weil man in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit ein verwaltungsrechtliches Instrument nutzen möchte… Der Arbeitgeber handelt hier nicht als Behörde, als Arbeitgeber bewegt sich die Behörde im Zivilrecht.

JesuisSVA

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Dann gehst du also davon aus das die Sachverhaltsschilderung falsch ist?

Ich habe heute in mein Akte schauen dürfen. Der Antrag meines Leiters liegt in der Akte.  Ich habe mit ihm telefoniert und er bestätigt, dass ihm der AG ihm die Antwort gab. Er sagte Untätigkeitsklage  wäre eine Idee, da letztendlich nichts passiert ist, weder bezüglich der Tätigkeiten, noch bezüglich der Überprüfung der Eingruppierung.  Er riet mir ebenfalls die Entgeltgruppe einzufordern und die Entgeltgruppe samt Stufe zu benennen.  Man man mir Unwissenheit vorwerfen,  aber die Dienstestelle hat geschlampft. Nicht einmal mein Leiter bekam Meldung.  Er bestätigt, dass 10 Anträge bis dato immer funktioniert haben,  bis auf meinen. Ungleich behandelt ist eine Sache, aber schlecht behandelt um so schlimmer
Jemand, der in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit eine Untätigkeitsklage empfiehlt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

Auch wenn es für den Sachverhalt keine Rolle spielt, weil es lediglich im Innenverhältnis des Arbeitgebers stattfand und im Verhältnis zu Dir ohne Relevanz ist, wäre es schon interessant zu wissen, wie ihm der Arbeitgeber geantwortet haben soll. Hat sich die juristische Person in Rauchschwaden manifestiert und mit Grabesstimme mit ihm gesprochen? Oder bist Du tatsächlich Arbeitnehmer einer natürlichen Person?

Es wurde telefoniert. AG rief FB Leitung an.

Der AG ist eine natürliche Person?

Buttko567

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Hi,
unsere Rechtsabteilung sagte mal, aus dem Rechtsstaatsprinz ergibt sich, dass die Verwaltungen/Behörden etc dazu verpflichtet sind, über eingehende Anträge zeitnah zu entscheiden.

Die Frage ist, wenn über den Antrag der Fachbereichsleitung nicht entschieden wurde, ob Du dann Untätigkeitsklage stellen kannst. Ich könnte am Montag mal nachhaken, unsere Rechtsabteilung ist sehr locker.

Wenn man sich zur Lachnummer machen möchte, weil man in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit ein verwaltungsrechtliches Instrument nutzen möchte… Der Arbeitgeber handelt hier nicht als Behörde, als Arbeitgeber bewegt sich die Behörde im Zivilrecht.

Evtl hat er sich verhört. Lachnummer würd ich jetzt nicht sagen, wir sind schließlich nicht alle Verwaltungsgenies oder juristisch bewandt. Manchmal ist man einfach verzweifelt oder bekommt die Hilfe nicht, da passiert es durchaus, dass man Fachbegriffe verwechselt.

Interessant ist aber, warum ein FB Leiter keine Antwort  auf seinen Antrag bekommt.

Benson77

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Zitat von: JesuisSVA link=topic=119183.msg258818#msg258818 date=1665730729

Es wurde telefoniert. AG rief FB Leitung an.
[/quote

Der AG ist eine natürliche Person?

Ja. Der AG hat eine Rolle als Rechtssubjekt über, eine natürliche Person.

JesuisSVA

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Wie bitte?