Hi,
unsere Rechtsabteilung sagte mal, aus dem Rechtsstaatsprinz ergibt sich, dass die Verwaltungen/Behörden etc dazu verpflichtet sind, über eingehende Anträge zeitnah zu entscheiden.
Die Frage ist, wenn über den Antrag der Fachbereichsleitung nicht entschieden wurde, ob Du dann Untätigkeitsklage stellen kannst. Ich könnte am Montag mal nachhaken, unsere Rechtsabteilung ist sehr locker.