Autor Thema: Umgang Arbeitszeit bei Elternzeit  (Read 1408 times)

Larson

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Umgang Arbeitszeit bei Elternzeit
« am: 12.10.2022 09:36 »
Werte Foristen,

ein Kollege hat derzeit ein Problem bei der Anrechnung seiner Arbeitszeit. Folgender Sachverhalt liegt vor.

Der Kollege ist in einem städtischen Eigenbetrieb beschäftigt. Hier wird die Arbeitszeit an die Jahreszeiten angepasst. Im Sommer ergibt sich in der Regel eine Arbeitszeit von 9 Stunden am Tag. Diese dienen als Ausgleich für sogenannte 0 Tage in den Monaten Januar und Februar. Die genaue Anzahl der 0 Tage ist mir allerdings nicht bekannt. Zudem werden in den Wintermonaten weniger Stunden (6) am Tag geleistet. Der AG ermittelte jährliche Arbeitsstunden von 19xx,xx. Nachdem der Kollege im Februar und März eine Elternzeit von 2 Monaten (Juni und September) beantragte und genehmigt bekam, ermittelte der AG nun im Nachhinein eine jährliche zu erbringende Arbeitzeit von 15xx,xx Stunden im Jahr. Die Elternzeit wurde somit abgezogen. Nun wird der Kollege vom AG aufgefordert mehr als 60 Minusstunden bis zum Ende Jahres auszugleichen. Diese ergibt sich laut AG aus dem Anfang des Jahres wo weniger gearbeitet wurde. Wäre der Kollege im Sommer seiner Arbeit also nachgegangen , wären diese Minusstunden gar nicht zustande gekommen. Nun meine Frage: zählt die Elternzeit wie im Krankheitsfall, also dass die Stunden trotzdem angerechnet werden oder hat der AG im diesem Falle recht?

Für hilfreiche Antworten danke ich im Vorraus und verbleibe mir besten Grüßen

ITheini

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Antw:Umgang Arbeitszeit bei Elternzeit
« Antwort #1 am: 12.10.2022 10:44 »
Ich würde denken, dass die "tatsächliche" Ausgestaltung keine Rolle spielt (falls diese sich über das Jahr ändert), sondern die vertraglich vereinbarte Zeit. Dort wird wohl 7,X Stunden bzw. 39 Wochenstunden drin stehen...

Isie

  • Gast
Antw:Umgang Arbeitszeit bei Elternzeit
« Antwort #2 am: 13.10.2022 09:50 »
Wenn die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit wirksam ist, dann hat der Arbeitgeber recht, sofern er sich nicht verrechnet hat, und die fehlenden Stunden müssen nachgeholt werden. Die Elternzeit rechnet im Soll und im Ist mit 0 Stunden.