Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Samstagsdienste
WasDennNun:
--- Zitat von: Rumo1895 am 14.10.2022 11:13 ---
--- Zitat von: MarieH am 12.10.2022 11:39 ---Wenn an einem Samstag gearbeitet wurde, ist in der Folgewoche ein Arbeitstag frei (vom Arbeitgeber festgelegt).
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Solange dass für beide Samstage gilt relativiert sich das Thema "Nachholen" ein wenig. Für deine Lebensplanung/-gestaltung natürlich total ätzend aber dass sind - könnte man aus AG-Sicht böshaft so sehen - persönliche Probleme.
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Nicht wenn er in seinen Werbung anderes verspricht, dann sollte man ihn öffentlich als Lügner darstellen.
JesuisSVA:
Was angesichts der Schwammigkeit des Claims „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ und der Treuepflicht aus dem Arbeitsverhältnis eher eine schlechte Idee ist.
MarieH:
Also darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich wegen Krankheit versäumte Samstagsdienste nacharbeite?
WasDennNun:
Ich denke er darf dich auch ohne versäumte Samstagdienste zum Samstagdienst "nach belieben" einteilen, sofern nichts anderes im AV steht.
Rumo1895:
--- Zitat von: MarieH am 18.10.2022 15:04 ---Also darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich wegen Krankheit versäumte Samstagsdienste nacharbeite?
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Formal handelt es sich nicht um "nacharbeiten" auch wenn man es dir so kommuniziert und du es (nachvollziehbar) so auffasst. Grundsätzlich nutzt der AG nur sein Direktionsrecht um deine Arbeitszeiten zu ändern.
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