Autor Thema: Höhergruppierung IT abgelehnt  (Read 4066 times)

Mirco76

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Höhergruppierung IT abgelehnt
« am: 12.10.2022 09:39 »
Hallo,
aufgrund der neuen EGO 2021 habe ich letztes Jahr einen Antrag gestellt (10 -> 11-12).
Es wurde eine Externe Firma beauftrag diesen Antrag zu prüfen und das Ergebnis ist:

Zitat
Eine Heraushebung in die Entgeldgruppe 11 aufwärts ist nicht ersichtlich, da es sich auf dem Arbeitsplatz um standardmäßige Tätigkeiten eines IT-Systembetreuers handelt.

Meine Aufgaben sind die eines "Senior Full-Stack" Admins, und sollten auch so in den Aufgaben erkennbar sein.
Berufserfahrung sind ebenfalls mit 19 Jahren vorhanden. Im Grunde mache ich alles außer Nutzer Support, sprich Server, Netzwerk, Projekmanagement, Automatisierung, Programmierung etc. (ca. 200 Server, 250 Mitarbeiter)

Als Bewertungsgrundlage wurde der "aktuell gültige Änderungsvertrag zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 mit der Entgeldordnung als Anlage A Teil II" genommen.
Ist das Richtig, woher weiß ich das die neue EGO 2021 mit berücksichtigt wurde?

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #1 am: 12.10.2022 09:44 »
Dem Arbeitgeber steht keine Entscheidung über den Antrag zu, er entfaltet als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung seine Wirkung unmittelbar mit dem fristgerechten Eingang des Antrags beim Arbeitgeber.

Mirco76

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #2 am: 12.10.2022 16:40 »
Ich muss zugegeben das ich diese Antwort nicht verstehe, der Antrag wurde angenommen und anschließend hat die  Personalverwaltung diesen Extern prüfen lassen. Das Ergebnis ist das Beschriebene.

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #3 am: 12.10.2022 16:49 »
Dein fundamentales Missverständnis liegt darin, dass Du offenbar der Meinung bist, der Arbeitgeber habe hinsichtlich des Antrags eine Entscheidung zu treffen. Das hat er nicht. Der Antrag wirkt unmittelbar.

Mirco76

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #4 am: 12.10.2022 20:45 »
Ganz ehrlich, ich verstehe nicht was du mir sagen möchtest.
Ich habe die Bewertung meiner Höhergruppierung bekommen und frage mich ob diese falsch ist.
Abgesehen davon das alle meine Tätigkeiten anscheinend "standardmäßige Tätigkeiten eines IT-Systembetreuers" sein sollen und nichts davon durch "besondere Leistungen" zu bewerten sind, frage ich mich ob auch die Bewertungsgrundlage falsch ist.
Bewertungsgrundlage wurde der "aktuell gültige Änderungsvertrag zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 mit der Entgeldordnung als Anlage A Teil II" genommen.

Ich versuche daher einmal meine Frage selbst zu beantworten. Wenn auf die Entgeldordnung als Anlage A Teil II - mit den Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik steht, gehe ich davon aus das es die aktuelle ist, denn die Eingruppierung IT wurde komplett geändert und es gibt keine unterabschnitte mehr.
Der Satz "Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik" kam in der alten EGO ebanfalls nicht vor.




JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #5 am: 12.10.2022 20:49 »
Eine Bewertung von wem auch immer berührt die Eingruppierung und somit auch die Höhergruppierung nicht. Wenn der Antrag gestellt werden konnte, bist Du bereits seit der Antragstellung höhergruppiert.

Isie

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #6 am: 12.10.2022 21:42 »
@Mirco76: Fällt denn denn deine Tätigkeit unter die in der Entgeltordnung genannten Entgeltmerkmale der EG 11? Falls ja, bist du unmittelbar durch deinen Antrag ab dem 01.01.2021 höhergruppiert.  Da dein Arbeitgeber offensichtlich anderer Meinung ist, bleibt dir nur, entweder deinen Arbeitgeber selber zu überzeugen, oder der Gang zum Arbeitsgericht. Falls du deinen Anspruch auf die entsprechende Entgeltzahlung noch nicht schriftlich geltend gemacht hast, solltest du das schleunigst nachholen.

Mirco76

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #7 am: 12.10.2022 22:59 »
@JesuisSVA Wenn die Bewertung der Höhergruppierung ergibt das eine Heraushebung in die Entgeldgruppe 11 aufwärts nicht ersichtlich ist, dann bleibe ich in der 10. Der Antrag allein sichert mir doch keine Höhergruppierung zu...

@Isie
Hier ist ja denke ich das Problem, es werden vom Bewerter keine "besonderen Leistungen" in den Tätigkeiten gesehen. Ich meine alleine die konzeptionelle Projektarbeit und Planung etc. gilt doch schon als "besondere Leistung" die besondere Praktische Erfahrung vorraussetzt. Weisungsbefugnis gegenüber externen Firmen habe ich ebenfalls, weiß aber nicht ob das eine Rolle spielt.
Ich hänge unten einfach einmal meine Tätigkeiten, die einen Zeitanteil von 70% haben, an und meiner Meinung eine 11 rechtfertigen.

    • Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der IT im [Unternehmen]
    • Planung, Installation, Betrieb, Wartung und Dokumentation von IT-Systemen in Hardware und Software in den Bereichen Infrastruktur (Netzwerke, Rechenleistung, Storage, zentrale Dienste), Office- und Clientsysteme und Medientechnik
    • Überführung in bzw. Auswirkung im Produktionsbetrieb
    • Backup, Monitoring und Störungsbehebung aller betriebenen Dienste und Systeme
    • Anforderungs- und Projektmanagement zur Einführung neuer IT-Dienste, Einbindung aller zu beteiligenden Stakeholder (betrieblicher Datenschutz, Betriebsrat, Softwareentwicklung, Beschaffung, Finanzen etc.), Einbindung und Steuerung externer Dienstleister
    • Sicherstellung der Einhaltung und Umsetzung aktueller IT-Sicherheitsstandards sowie datenschutzrechtlicher Erfordernisse
    • Sicherstellung der Hochverfügbarkeit komplexer IT-Systeme im Infrastrukturbereich (Basis des gesamten Systembetriebs)
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JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #8 am: 13.10.2022 06:02 »
@JesuisSVA Wenn die Bewertung der Höhergruppierung ergibt das eine Heraushebung in die Entgeldgruppe 11 aufwärts nicht ersichtlich ist, dann bleibe ich in der 10. Der Antrag allein sichert mir doch keine Höhergruppierung zu...

Nein. Wie ich bereits in aller Deutlichkeit ausführte:
Eine Bewertung von wem auch immer berührt die Eingruppierung und somit auch die Höhergruppierung nicht. Wenn der Antrag gestellt werden konnte, bist Du bereits seit der Antragstellung höhergruppiert.
Du missverstehst das zugrundeliegende Konstrukt grundlegend. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich entzogen. Eingruppierung ist eine unmittelbare Rechtsfolge tatsächlicher Umstände. Der Arbeitgeber kann und wird sich auf irgendeine Art und Weise eine Rechtsmeinung dazu bilden, diese hat aber keinen Einfluss auf die Eingruppierung. In den Fällen des § 29f Abs. 1 TVü-L genügt die einseitige Willenserklärung des Arbeitnehmers für die Höhergruppierung. Dem Arbeitgeber kommt diesbezüglich keine Prüfung zu.

Dnjl

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #9 am: 13.10.2022 08:39 »
Die Antworten hier sind mal wieder super hilfreich. Danke Leute.


Die Tarifvertragsparteien haben sich damals darauf geeinigt, dass ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt werden muss. Ansonsten passiert gar nichts.
Und natürlich bearbeitet jemand diesen Antrag und schließt diesen mit 2 Möglichkeiten ab:

1. Deine bisherige Eingruppierung ist korrekt.
2. Deine bisherige Eingruppierung ist nicht korrekt. Korrekt wäre EGXX.

Das Problem ist, weder der AN noch der AG kann dies Final "beschließen". Alles was diese Parteien machen, sind sich Meinungen zu bilden.
Du bist der Meinung, du gehörst in die EG11/EG12.
Dein AG ist der Meinung, du gehörst in die EG10.

Der einzige, der das verbindlich entscheiden kann, ist der Richter bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage.

Ich weiß nicht, wie gut der Weg vor Gericht ankommt. Dazu müsstest du dir ggf. selbst Gedanken machen.

neodeo2

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #10 am: 13.10.2022 09:10 »
ich meine hier hat mal einer gepostet, der beim Personalrat sitzt, geht vor Gericht!

Der wünscht sich das, weil das zu wenige machen.

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #11 am: 13.10.2022 09:19 »
Die Tarifvertragsparteien haben sich damals darauf geeinigt, dass ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt werden muss.

Nein, das haben die Tarifpartner nicht beschlossen. Sie haben beschlossen, dass dann, wenn sich nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe ergibt, die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert sind, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Das ist materiell etwas völlig anderes.

armdran

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #12 am: 13.10.2022 10:47 »
Ich sehe es so wie Dnjl.

Zu meiner Geschichte:

Vor vielen vielen Jahren stand bei mir Wechsel von 10 nach 11 an. Da wurde seitens meines Vorgesetzten eine halbe A4-Seite geschrieben, mit der Kernaussage, dass ich sehr selbstständig arbeite, was als Begründung gereicht hat.

Bei der aktuellen IT-Umstrukturierierung ist das starre Konstrukt bezüglich der Ausbildung und Eingruppierung aufgeweicht worden. So kann z.B. auch ein Fachinformatiker in eine 11 oder 12 kommen, wenn er die entsprechenden Aufgaben hat. Massgeblich ist der Grad der eigenverantwortlichen Arbeit und wie hoch der Anteil an Projektarbeit ist, wo eigene Konzepte entwickelt und umgesetzt werden. Für die Arbeitgeber gibt es da Empfehlungen, wie so eine Einteilung der Gruppen aussehen kann.

Was aber auch gerne übersehen wird und meiner Meinung nach das eigentliche Ziel der Neugestaltung war: Die Überprüfung kann auch ergeben, dass jemand zu hoch eingeruppiert ist. Seitens von zwei Hochschulen habe ich dann aber gehört, dass man seinen Antrag auf dem kleinen Dienstweg zurück ziehen kann, um nicht runtergruppiert zu werden.

Zu deiner TD:
Ich habe schon TDs gesehen, wo sehr viel weniger drin stand und die trotzdem eine 11 geworden sind.
In deinem Falle würde ich aber die 11 weiter verfolgen. Kannst du dir nicht TDs von Kollegen zeigen lassen, die eine 11 haben?


WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #13 am: 14.10.2022 07:40 »
Was aber auch gerne übersehen wird und meiner Meinung nach das eigentliche Ziel der Neugestaltung war: Die Überprüfung kann auch ergeben, dass jemand zu hoch eingeruppiert ist. Seitens von zwei Hochschulen habe ich dann aber gehört, dass man seinen Antrag auf dem kleinen Dienstweg zurück ziehen kann, um nicht runtergruppiert zu werden.
Jaein, der Antrag zur Eingruppierung nach der neuen EGO, konnte nur gestellt werden, wenn man Höhergruppiert wird. Ergäbe sich durch die neue EGO eine Herabgruppierung, könnte man den Antrag nicht stellen und somit bleibt er wirkungslos, wenn man ihn abgebene hat.
Also kann man nicht heruntergruppiert werden, durch den Antrag.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung IT abgelehnt
« Antwort #14 am: 14.10.2022 07:54 »
@JesuisSVA Wenn die Bewertung der Höhergruppierung ergibt das eine Heraushebung in die Entgeldgruppe 11 aufwärts nicht ersichtlich ist, dann bleibe ich in der 10. Der Antrag allein sichert mir doch keine Höhergruppierung zu...

@Isie
Hier ist ja denke ich das Problem, es werden vom Bewerter keine "besonderen Leistungen" in den Tätigkeiten gesehen. Ich meine alleine die konzeptionelle Projektarbeit und Planung etc. gilt doch schon als "besondere Leistung" die besondere Praktische Erfahrung vorraussetzt. Weisungsbefugnis gegenüber externen Firmen habe ich ebenfalls, weiß aber nicht ob das eine Rolle spielt.
Ich hänge unten einfach einmal meine Tätigkeiten, die einen Zeitanteil von 70% haben, an und meiner Meinung eine 11 rechtfertigen.

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https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Vielleicht hilft dir das weiter.

Dort wo du Arbeitsvorgänge hast, die fachliche Weisungsbefugnis beinhalten, ist die EG11 klar vorhanden.
(s. 3.9.2)

Dort wo du evtl. auch strategische arbeiten machst ist EG13 denkbar.

Ohne die Arbeitsvorgänge zu kennen, würde ich daraus locker eine EG11 an AVs sehen oder zaubern.

Unterm Strich würde ich an deiner Stelle deinem AG klar machen das du nur noch für die EG11 oder 12 gewillt bist deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und er solle dafür sorgen, dass du entsprechendes Entgelt bekommst.
Wie er das macht ob ÜT, AT oder durch Übertragung entsprechender Tätigkeiten kann dir egal sein.