Autor Thema: Antrag auf Nichtveröffentlichung im öffentlichen Mitarbeiterverzeichnis  (Read 3827 times)

joel

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Hallo,

ich stehe im öffentlichen Mitarbeiterverzeichnis unserer Behörde. Diesbzgl. gab es von mir keine explizite Einwiliigung, derer es wohl auch nicht bedarf, weil ich Aufgaben mit Außenwirkung wahrnehme.

Nun werde ich aber gestalkt und ich habe eine Auskunftssperre beim Meldeamt erhalten.

Hab ich nun das Recht darauf, dass mein Name im Internet gelöscht wird?

Falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und wie formuliere ich das am besten?

Dankeschön.

LG

Britta2

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Das geht vermutlicht nicht - hier greift der Gleichheitsgrundsatz:  alle oder keiner.
Du kannst aber beantragen, dass man Deine Durchwahl nicht veröffentlicht bzw lass doch eingehende Anrufe auf den AB oder die Rezeption umleiten. Oder such Dir einen Arbeitsplatz in einem Unternehmen, wo die Mitarbeiterlisten eben nicht öffentlich sind.
Man kann Anruflisten automatisch abweisen lassen oder Filter auf eingehende Emails setzen ...
Und wenn der Stalker namentlich bekannt ist, dann gibts auch die Möglichkeit, per EV am Amtsgericht die Unterlassung durchzusetzen bei Strafandrohung.

Opa

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In diesem Fall muss die Dienststelle eine Interessenabwägung vornehmen.

Grundlage für die Veröffentlichung ist §26 BDSG. Dem gegenüber steht dein allgemeines Persönlichkeitsrecht und dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In der von dir geschilderten Konstellation einer Aufgabenwahrnehmung mit Außenwirkung treten die vorgenannten Rechte regelmäßig dann zurück, wenn die Veröffentlichung für die Aufgabenerledigung erforderlich ist. Soweit die Rechtsprechung im allgemeinen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn wie in deinem Fall weitere schutzwürdige Interessen hinzukommen. Die Abwehr einer Straftat, hier: Stalking, verschiebt die Lage der berechtigten Interessen deutlich in deine Richtung. Es ist daher eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Wie diese ausfällt, hängt vom Umfang der veröffentlichtem Daten, dem Zusammenhang zur Straftat (ist dem Stalker dein Arbeitgeber bereits bekannt?) und den alternativen Möglichkeiten zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung ab. Beispielsweise könnte der Arbeitgeber nur die Funktion („Ansprechpartner für xy-Anträge“) veröffentlichen.

Schmitti

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ich stehe im öffentlichen Mitarbeiterverzeichnis unserer Behörde.
Welche Daten außer dem (Nach)namen stehen da?

joel

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ich stehe im öffentlichen Mitarbeiterverzeichnis unserer Behörde.
Welche Daten außer dem (Nach)namen stehen da?

Die Orga, Fachbereich, Fachdienst, Anschrift, Raum  Telefon, Fax, Mail.

Zinc

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Hallo,

ich stehe im öffentlichen Mitarbeiterverzeichnis unserer Behörde. Diesbzgl. gab es von mir keine explizite Einwiliigung, derer es wohl auch nicht bedarf, weil ich Aufgaben mit Außenwirkung wahrnehme.

Nun werde ich aber gestalkt und ich habe eine Auskunftssperre beim Meldeamt erhalten.

Hab ich nun das Recht darauf, dass mein Name im Internet gelöscht wird?

Falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und wie formuliere ich das am besten?

Dankeschön.

LG

Darf man fragen, wie du die Auskunftssperre beim Meldeamt erwirken konntest? Hatten hier mal einen ähnlichen Fall und da waren die Hürden für so eine Sperre sehr hoch. Es ging glaube ich um die unmitelbare Gefährdung der eigenen Person, die ja aber irgendwie bewiesen werden muss. Oder wie war das bei dir?

was_guckst_du

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...als ich früher bei der Ausländerbehörde war, hatte mein Dienstherr eine Auskunftssperre beim EMA und beim Straßenverkehrsamt erwirkt...

...die Auskunftssperre beim Straßenverkehrsamt hatte den "Vorteil", dass kontrollierende Polizisten sofort wussten, dass sie es mit einem "Kollegen" zu tun hatten... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Britta2

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WER pflegt denn die veröffentlichten Daten? Die Verantwortung liegt bei uns bei jedem selbst.
Meine Durchwahl und die Email sind da auc nicht veröffentlicht, aber die Zugehörigkeit zur Arbeitsgruppe schon.
Ich frage trotzdem nochmal --- stalkt Dich eine einzige Person oder sind es hunderte?
Wenn der Name bekannt ist ---- gerichtliche Unterlassungsverfügung erwirken. Das muss man schon selbst machen.
Alles andere wäre reinste Spekulation "könnte eventuell irgendwann vermutlich mal jemand auf die Idee kommen".
Was ist, wenn der Stalker Dich vor der Wohnung erwartet? Name von Briefkasten und Klingelschild entfernen oder wo über wen beschweren?

Zinc

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WER pflegt denn die veröffentlichten Daten? Die Verantwortung liegt bei uns bei jedem selbst.
Meine Durchwahl und die Email sind da auc nicht veröffentlicht, aber die Zugehörigkeit zur Arbeitsgruppe schon.
Ich frage trotzdem nochmal --- stalkt Dich eine einzige Person oder sind es hunderte?
Wenn der Name bekannt ist ---- gerichtliche Unterlassungsverfügung erwirken. Das muss man schon selbst machen.
Alles andere wäre reinste Spekulation "könnte eventuell irgendwann vermutlich mal jemand auf die Idee kommen".
Was ist, wenn der Stalker Dich vor der Wohnung erwartet? Name von Briefkasten und Klingelschild entfernen oder wo über wen beschweren?

Sehe ich genauso! Stalking kann so schnell ausarten und hinterher hört man immer, hätte ich mal früher reagiert. Wenn dir die Person wirklich bekannt ist, dann einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Familiengericht beantragen. Es werden auch Kontaktaufnahmen per Telefon, Internet, SMS, Brief, über Dritte usw. untersagt. Ist ein Eilverfahren und dauert in der Regel nur wenige Tage.


Brownyy

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Wie dürfen wir uns denn ein Stalking vorstellen?

Britta2

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Manchmal dauert es etwas länger, aber soeben erkannt:   der Themenstarter beschwert sich über privates Stalking.
Private Dinge haben nichts mit dem Arbeitgeber zu tun sondern sind privat zu regeln!
Eine allgemeine Auskunftsperre bei der Meeldebehörde habe ich auch (und bei diversen Auskunfteien) - eben privat. Und ein rechtskräftiges Urteil wegen Stalking habe ich auch - darn steht u.a. keine Belästigung mit Briefen, Anrufen, keine Geschenke ... und (!) bei zufälligem Treffen auf der Straße bzw im Wohnumfeld keine Annäherung weniger als 100 Meter. Ansonsten Geldstrafe. Und - das geht meinen Arbeitgeber NICHTS an weil privat.
Wie gesagt - man sollte private Dinge privat klären und selbst aktiv werden.
Der Arbeitgeberentscheidet im Interesse des Unternehmens.

Flying

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Manchmal dauert es etwas länger, aber soeben erkannt:   der Themenstarter beschwert sich über privates Stalking.
Private Dinge haben nichts mit dem Arbeitgeber zu tun sondern sind privat zu regeln!
Eine allgemeine Auskunftsperre bei der Meeldebehörde habe ich auch (und bei diversen Auskunfteien) - eben privat. Und ein rechtskräftiges Urteil wegen Stalking habe ich auch - darn steht u.a. keine Belästigung mit Briefen, Anrufen, keine Geschenke ... und (!) bei zufälligem Treffen auf der Straße bzw im Wohnumfeld keine Annäherung weniger als 100 Meter. Ansonsten Geldstrafe. Und - das geht meinen Arbeitgeber NICHTS an weil privat.
Wie gesagt - man sollte private Dinge privat klären und selbst aktiv werden.
Der Arbeitgeberentscheidet im Interesse des Unternehmens.

Wie kommst du zu der Erkenntnis, dass der Antragssteller von privatem Stalking redet?

WasDennNun

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B2 schließt gerne von ihrem Umfeld auf den Rest der Welt.

Schmitti

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Ich finde es zuerst mal ziemlich nett von Stalkern, wenn sie so klar zwischen privat und beruflich unterscheiden. Das stell ich mir nicht unbedingt einfach vor  ???