-> Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt der Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen bei aktuell 215.000 EUR (ohne Ust.), also inkl. 19 % Ust. = 255.800 EUR
§ 4 Abs. 2 TV-Fahhradleasing lautet:
"Aus dem Angebot des Leasinggebers kann die/der Beschäftigte ein Fahrrad auswählen, das einschließlich des leasingfähigen Zubehörs den Wert in Höhe von 7.000,00 Euro nicht überschreitet. Maßgeblich für den Preis des Fahrrads ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich der Umsatzsteuer."
Nach § 3 TV-Fahrradleasing ist die max. Vertragsdauer (Nutzungsdauer) auf 3 Jahre beschränkt (i.d.R. sind die Leasingzeiträume eh auf 3 Jahre angelegt durch die Anbieter).
Für die Schätzung des voraussichtlichen Auftragswert (Leasingwert) empfehlen die meisten Beratungsfirmen, dass man annimmt, dass ca. 10 % der Beschäftigten des Arbeitgebers das Fahrradleasing gem. TV-Fahrradleasing in Anspruch nehmen werden.
Das bedeutet:
255.800 / (7.000/3 Jahre) = 110 Beschäftigte (10 %)
D.h.: Ein Arbeitgeber mit ca. 1.100 Beschäftigte muss i.d.R. die Leasingverträge ausschreiben.
-> Der Markt ist ziemlich leergefegt und es gibt für eBikes große Lieferschwierigkeiten. Ich habe aus vielen Kommunen hier in NRW schon gehört, dass sich auf die EU-Ausschreibung teilweise gar keine Anbieter beworben haben.
Zum guten Schluss möchte ich nochmal sagen, dass das Ganze System "Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung" eine große Mogelpackung ist, wenn man sich u.a. die dauerhaften Einbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Entgeltumwandlung gegenrechnet.
Außer man stirbt natürlich früh - also am Besten vor dem 67. Lebensjahr. Dann hat man tatsächlich ein Plus gemacht...