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Ausschreibung Fahrrad-Leasing

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Börnie:

--- Zitat von: Börnie am 12.10.2022 22:44 ---
Das bedeutet:
255.800 / (7.000/3 Jahre) = 110 Beschäftigte (10 %)
D.h.: Ein Arbeitgeber mit ca. 1.100 Beschäftigte muss i.d.R. die Leasingverträge ausschreiben.
-> Der Markt ist ziemlich leergefegt und es gibt für eBikes große Lieferschwierigkeiten. Ich habe aus vielen Kommunen hier in NRW schon gehört, dass sich auf die EU-Ausschreibung teilweise gar keine Anbieter beworben haben.

--- End quote ---

Hab bei der Berechnung des Schätzwertes einen kleinen Fehler gemacht, denn § 3 Abs. 4 (edit: VGV) lautet:
Der Wert einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems wird auf der Grundlage des geschätzten Gesamtwertes aller Einzelaufträge berechnet, die während der gesamten Laufzeit einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems geplant sind.
D.h. die Rechnung müsste eigentlich lauten:
255.800 EUR/7.000 EUR = ca. 37 Beschäftigte (10 %) = 370 Beschäftigte
Also müssen auch schon kleinere Arbeitgeber (370 BS) europaweit ausschreiben.

WasDennNun:
Wieso muss da was ausgeschrieben werden, der willige AN sucht sich einen Jobrad Anbieter und Rad seiner Wahl, der AG wickelt es ab.

JesuisSVA:
Wer sollen in dem Konstrukt denn die Vertragspartner sein?

Börnie:
Theoretisch denkbar, wird aber kaum eine Verwaltung so handhaben. Problem wird vergaberechtlich dann auch sein, wenn mehrere AN den selben Anbieter auswählen und man mit allen Aufträgen am Schwellenwert kratzt. Die Aufsichtsbehörden/Rechnungsprüfungsämter/Gemeindeprüfungsanstalten sehen es übrigens auch nicht gerne, wenn man versucht, mit Einzelaufträgen die Wertgrenzen zu "umgehen".
 

Börnie:

--- Zitat von: JesuisSVA am 14.10.2022 12:52 ---Wer sollen in dem Konstrukt denn die Vertragspartner sein?

--- End quote ---
Normalerweise sieht das Vertragskonstrukt so aus:

Welches Vertragskonstrukt liegt dem Dienstradleasing zu Grunde?

-Leasingrahmenvertrag zwischen Leasinggesellschaft und Kommune
-Einzelleasingvertrag zwischen Leasinggesellschaft und Kommune
-Dienstleistungsvertrag zwischen und Dienstradleasing-Dienstleister und Kommune
-Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen Kommune und Mitarbeitenden

Ob man auf den Rahmenvertrag verzichten kann, wag ich (wie oben geantwortet) zu bezweifeln.

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